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Sven Gunkel

    §§ 1149, 1229 BGB als Ausgangspunkt für ein allgemeines Rechtsprinzip des Verfallverbots
    • §§ 1149, 1229 BGB als Ausgangspunkt für ein allgemeines Rechtsprinzip des Verfallverbots

      Eine rechtshistorische, dogmatische und ökonomische Analyse der lex commissoria

      • 369pages
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      Diese Arbeit widmet sich dem in den §§ 1149, 1229 BGB zum Ausdruck kommenden Verfallverbot. In einer rechtshistorischen, dogmatischen und ökonomischen Analyse des hinter den Normen verborgenen rechtlichen Konflikts zwischen dem nicht zahlungsfähigen Schuldner und dem hierdurch zur Verwertung berechtigten Gläubigers zeigt sich, dass der Schuldnerschutz entgegen der Ansicht der Rechtsprechung den wesentlichen Zweck des Verbots ausmacht. Zudem liegt es nahe, diesen Schutz des Schuldners vor sich selbst mittels eines allgemeinen Rechtsprinzip auf weitere Sicherheiten jenseits von Pfand- und Hypothekenrecht zu übertragen. Auch heute ist die Frage nach den Grenzen einer zulässigen Verwertung einer dinglichen Sicherheit durch den Gläubiger nicht abschließend geklärt. Darf dieser etwa bei Fälligkeit der Schuld den Gegenstand des Schuldners einfach behalten? Nach den 1149, 1229 BGB ist dies nicht ohne weiteres der Fall. Wie weit reicht aber das hier zum Ausdruck kommende Verfallverbot? Neben einer Definition des tatbestandlichen Anwendungsbereichs, wird in dieser Arbeit der über die unmittelbare Anwendung im Hypotheken- und Pfandrecht hinausgehende Geltungsanspruch des Verfallverbots untersucht. Dabei wird etwa deutlich, dass der nach der Rechtsprechung gewählte Ansatz, das Verbot solle lediglich das Verwertungsverfahren einer Sicherheit schützen, auf einem Missverständnis der Gesetzesmaterialen der Ersten Kommission beruht. Auch ein Blick auf die Struktur des heutigen BGB bestätigt, dass der seit je her im Vordergrund stehende Schuldnerschutz auch wesentlicher Zweck des heute geltenden Verbots sein dürfte. Mit der Schule der Verhaltensökonomie lässt sich zudem nachweisen, dass sich hinter dem durch das Verbot entschiedenen Rechtskonflikt kognitive Verzerrungen verbergen, die für den in der schwächeren Position befindlichen Schuldner einen »Schutz vor sich selbst« notwendig machen. Auf dieser Grundlage wird ein Vorschlag für ein allgemeines Rechtsprinzip des Verfallverbots formuliert. Inhaltsverzeichnis 1. Einführung Einführung Das Rechtsprinzip in der Rechtsordnung 2. Die rechtshistorische Analyse Die Entwicklung der lex commissoria und deren Verbot Der Verfall und sein Verbot in der mittelalterlichen und neuzeitlichen Dogmatik Regelung des Verfallverbots im Partikularrecht Das BGB und seine Materialien 3. Die dogmatische Analyse Die Normen §§ 1149, 1229 BGB Ein Rechtsprinzip des Verfallverbots mit normativer Anwendung? Die »Bestätigung« des Verfallverbots? Zusammenfassung der Ergebnisse Literatur- und Sachwortverzeichnis

      §§ 1149, 1229 BGB als Ausgangspunkt für ein allgemeines Rechtsprinzip des Verfallverbots