Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Gesundheit - Pflegewissenschaft - Sonstiges, Note: 1,0, Hochschule Neubrandenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Beim toten Lernen doziert nur der Lehrer, der Schüler ist isoliert. Das lebendige Leben ist hingegen an Gemeinsamkeit statt Einsamkeit ausgerichtet. Es herrscht ein offenes Unterrichtsklima, indem miteinander geredet wird und Vertrauen herrscht. Durch das lebendige Lernen fällt es den Lernenden leichter, Themen zu verstehen und zu verarbeiten. Das Hilfsmittel für eine lebendige Stoffvermittlung ist die TZI (= Themenzentrierte Interaktion). Es beinhaltet den Einsatz vieler Medien, aber auch von Modellen, Experimenten und Einrichtungen. Desweiteren ist diese Form des Unterrichtens mehr schüler-, gruppen- und stoffzentriert. In unserer Hausarbeit möchten wir auf das zuvor erwähnte tote und lebendige Lernen näher eingehen. Wir sehen in dem Konzept des lebendigen Lernens die Möglichkeit, den Unterricht so zu gestalten, dass sich die Schüler erfolgreicher und intensiver mit den behandelten Themen auseinandersetzen können. Um zu überprüfen, ob diese Methode wirklich viel versprechend ist, wendeten wir diese bei unserer Unterrichtseinheit zur Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege an. Der Ablauf sowie die Reflexion des Unterrichts kann anhand des 3. und 4. Gliederungspunktes der Hausarbeit nachvollzogen werden. Wir werden im Weiteren erläutern, in wieweit das Konzept des lebendigen Lernens in unserer Unterrichtseinheit zur Anwendung gekommen ist. Zum Schluss werden im Fazit eine Zusammenfassung und ein Ausblick zu dieser Thematik gegeben.
Annett Schröder Livres




Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Gesundheit - Pflegewissenschaft - Sonstiges, Note: 1,7, Hochschule Neubrandenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Unsere Gesellschaft wird immer älter jeder kennt diesen Sachverhalt. In den Medien wird über die dramatische demografische Entwicklung in unserer Gesellschaft berichtet. Die Geburtenrate ist rückgängig und die Lebenserwartung steigt an. Mit dem Ansteigen der Lebenserwartung erhöhen sich auch die altersbedingten Erkrankungen und somit auch die Anzahl der Pflegebedürftigen. In der Pflegestatistik von 2003 wird dieser Sachverhalt verdeutlicht. Laut Statistik gibt es im Jahr 2003 über 2,08 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. 69 % aller Pflegebedürftigen werden in der eigenen Häuslichkeit, die restlichen 31 % stationär in Heimen versorgt. Beachtlicherweise werden 987.000 Pflegebedürftige in Deutschland zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt (Url: Url:http://www.destatis.de/download/qualitaetsberichte/ qalitaetsbericht_pflegegeld.pdf). Es wird ersichtlich, dass bei der Pflege der Pflegebedürftigen vor allem die Angehörigen involviert sind. Sie leisten hier den bemerkenswert größten Anteil der Pflegearbeit. Die Familie kennt die zu pflegende Person mit ihren Eigenarten und Verhaltensweisen genau und kann dem entsprechend auf diese individuell eingehen, wie es kein Außenstehender kann. Wie kann den Angehörigen nun die Hilfe zuteil werden, die sie bei der Pflege benötigen? Zu diesem Thema gibt es eine Vielzahl von Gesetzen. Hier den Überblick zu behalten ist für die Pflegebedürftigen und dessen Angehörige meist unmöglich. Hilfe gibt es durch den Beratungsbesuch, der von den Pflegebedürftigen, die in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden, in Anspruch genommen werden müssen. Dieser ist im § 37 SGB XI festgehalten. Wir beleuchten in der Hausarbeit den Inhalt des Gesetzestextes sehr genau und kritisch. Gleichzeitig versuchen wir zukunftsweisende Möglichkeiten darzustellen, die es ermöglichen, den Beratungsbesuch qualitativ abzusichern. Die Beschäftigung mit dem Thema Beratungsbesuch für die häusliche Pflege und die daraus resultierende Schlussfolgerung haben uns gezeigt, dass in der Pflege diesem Thema mehr Bedeutung beigemessen werden muss.