Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 2,0, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: The purpose of this research is to describe a special form of swaps: commodity swaps. Providing an overview of the application, construction and valuation of commodity swaps. The organization of the research is structured in five chapters. The next chapter involves theoretical fundamentals of the terms commodity and swap and it defines the meaning of the expression commodity swap. After that, the paper outlines the main trading motives of commodity swaps. Then, two types of commodity swaps, which are the basis of a further modification of commodity swaps, are introduced and their construction is illustrated. In addition to the construction, the following part starts with the theoretical valuation of commodity swaps and gives a fictive instance of a valuation. The paper closes with a conclusion of the main points of the construction and valuation of commodity swaps.
Vivethinyi Vivekanantham Ordre des livres



- 2020
- 2019
Start-up-Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle in einer Volkswirtschaft. Sie schaffen neue Arbeitsplätze und sind insbesondere verantwortlich für das Vorantreiben von neuen Technologien. Die Unternehmensbewertung gestaltet sich bei ihnen jedoch schwierig. Gerade bei Internet-Unternehmen haben Investoren hohe Wachstumserwartungen. Inwiefern unterscheidet sich das Chancen- und Risikoprofil solcher Start-ups von dem der etablierten Unternehmen? Sind die überdurchschnittlich hohen Bewertungen heutiger Wachstumsunternehmen gerechtfertigt? Vivethinyi Vivekanantham prüft, ob Discounted Cash Flow-Methoden bei Start-ups angewendet werden können. Dabei erläutert sie die Möglichkeiten und Grenzen dieser Methoden und geht auf die Besonderheiten und Charakteristika junger Wachstumsunternehmen ein. Aus dem Inhalt: - Risikokapital; - Digitalisierung; - Wachstumspotenzial; - Börse; - Bewertungsverfahren
- 2018
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Veranstaltung: Nationale Steuerplanung, Sprache: Deutsch, Abstract: Laut einer Studie von Statista gab es im Jahr 2015 mit 689.153 Kapitalgesellschaften, nahezu doppelt so viele Körperschaften wie Personengesellschaften. Dennoch sind Umwandlungen in Form einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften zu beobachten. Verschmelzungen können sinnvoll sein, um von gesellschafts- und steuerrechtlichen Vorteilen zu profitieren. Die Motive für eine Änderung können vielfältig sein und sind oftmals von den Präferenzen der Anteilseigner bzw. Mitunternehmer abhängig. Aufgrund des Wechsels von einer intransparenten in eine transparente Besteuerung kann demnach für eine bestehende Kapitalgesellschaft eine Verschmelzung auf eine Personengesellschaft von besonderem Interesse sein, wenn dadurch eine Besteuerungsebene wegfällt. Die Verschmelzung ist eines der vier Umwandlungsarten im Sinne des Umwandlungsgesetzes. § 2 des UmwG definiert demnach allgemein die Verschmelzung mit folgenden, wesentlichen Elementen: Übertragung des gesamten Vermögens eines oder mehrerer Rechtsträger auf einen anderen Rechtsträger, entweder durch Aufnahme oder Neugründung (§ 2 Nr. 1 und 2), mit Gesamtrechtsnachfolge unter Auflösung ohne Abwicklung, sowie Anteils- oder Mitgliedschaftsgewährung an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers. Bei der Verschmelzung durch Aufnahme gehen das Vermögen und die Verbindlichkeiten der übertragenden Kapitalgesellschaft als Ganzes auf eine schon bestehende Personengesellschaft über. Im Falle der Verschmelzung durch Neugründung müssen mindestens zwei übertragende Kapitalgesellschaften vorhanden sein und die übernehmende Personengesellschaft wird eigens zu diesem Zweck neu gegründet. Mit Eintragung in das Handelsregister erlöschen die übertragenden Kapitalgesellschaften ohne Abwicklung. Die Kapitalgesellschaften werden dabei ersetzt durch die übernehmende Personengesellschaft, die die Rechtsnachfolge antritt (Gesamtrechtsnachfolge). Als Gegenleistung für ihre untergehende Beteiligung an der übertragenden Körperschaft wird den Anteilsinhabern Anteile an der übernehmenden Personengesellschaft gewährt. Eine Liquidation bei einer Verschmelzung ist somit ausgeschlossen.