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Jasmina Berger

    Der Haftgrund der Schwere der Tat im deutschen und serbischen Strafprozessrecht.
    • In Deutschland wie auch in Serbien kann ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft genommen werden, wenn zwar weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr besteht, wenn ihm aber eine schwere Straftat vorgeworfen wird. Aufgrund eines umfassenden Vergleichs der beiden Regelungen kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass die Existenz des Haftgrundes der Tatschwere nur für Serbien überzeugend begründet werden kann. Dies beruht auf den historischen und kulturellen Unterschieden zwischen beiden Ländern. Sowohl in Deutschland als auch in Serbien kann ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft genommen werden, wenn ihm eine im Gesetz näher bezeichnete schwere Straftat vorgeworfen wird. Dies gilt auch dann, wenn weder zu erwarten ist, dass er sich dem Verfahren durch Flucht entzieht, noch dass er Beweismittel beeinträchtigt. In beiden Ländern werden diese Regelungen kritisiert, unter anderem wegen Verletzung der Unschuldsvermutung. Die Verfasserin vergleicht die entsprechenden Vorschriften in Serbien und Deutschland im Hinblick auf ihre historische Entwicklung, ihre Ausgestaltung und Funktion sowie ihre Anwendung in der Praxis. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach der Legitimation der Regelungen. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass die Existenz eines Haftgrundes der Tatschwere nur in Serbien überzeugend begründet werden kann. Dies beruht vor allem auf den erheblichen historischen und kulturellen Unterschieden zwischen beiden Ländern. Inhaltsverzeichnis Einleitung A. Untersuchungshaft auch ohne Gefährdung der Verfahrensintegrität? Deutschland Serbien Fazit B. Der Haftgrund der Tatschwere Deutschland Serbien C. Vergleich der beiden Regelungen zum Haftgrund der Tatschwere Probleme eines Rechtsvergleichs zwischen Deutschland und Serbien Zum Haftgrund der Tatschwere Tatbestandlicher Vergleich zwischen deutscher StPO und serbischem ZKP D. Anwendung des Haftgrundes der Schwere der Tat in der Praxis Deutschland Serbien E. Abschließender Vergleich zwischen Deutschland und Serbien Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung in Deutschland Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung in Serbien Anhang Deutsche Gesetze Serbische Gesetze und Gerichte Literatur- und Sachwortverzeichnis

      Der Haftgrund der Schwere der Tat im deutschen und serbischen Strafprozessrecht.