Legitimation von Mischfinanzierung in der Finanzverfassung des Grundgesetzes.
Zur Problematik der Art. 104c und 104d GG.
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Die 2017 und 2019 erfolgte Einfügung der Art. 104c und 104d GG in das Grundgesetz hat zu einer deutlichen Ausweitung der Mitfinanzierung von Länderaufgaben durch den Bund geführt. Mit der kommunalen Bildungsinfrastruktur und dem sozialen Wohnungsbau sind Kernbereiche der Länderhoheit berührt. Die Arbeit analysiert die hieraus resultierenden, auch demokratietheoretischen Probleme und gelangt zu einem Vorschlag, wie sich eine strenge Begrenzung der Bundeshilfen auf besondere Notlagen umsetzen ließe. Mischfinanzierungstatbestände in der Finanzverfassung des Grundgesetzes prägen den verfassungsrechtlichen Diskurs seit Langem. Die 2017 und 2019 erfolgte Einfügung der Art. 104c und 104d GG in das Grundgesetz hat abermals zu einer deutlichen Ausweitung der Kompetenzen des Bundes zur Mitfinanzierung von Länderaufgaben geführt; nun auch in Kernbereichen der Länderhoheit, wie der kommunalen Bildungsinfrastruktur und dem sozialen Wohnungsbau. Die Analyse der aus einer systemwidrigen Mischfinanzierung resultierenden Probleme führt zu der Erkenntnis, dass auch mit den neuen Finanzhilfen unter anderem Effizienzdefizite und die Verwischung politischer Verantwortlichkeiten einhergehen. In einer auf Aufgaben- und Finanzierungstrennung beruhenden Finanzverfassung lassen sie sich daher anders als gegenwärtig praktiziert allenfalls in sehr begrenzten Ausnahmefällen legitimieren. Die Arbeit schließt mit einem Vorschlag, wie sich eine solche Begrenzung auf besondere Notlagen umsetzen ließe. Inhaltsverzeichnis A. Einleitung: Mischfinanzierung im Bundesstaat Fragestellung Forschungsstand Gang der Darstellung B. Mischfinanzierungstatbestände in der Finanzverfassung: Begriff der Mischfinanzierung Die Entwicklung von Mischfinanzierungstatbeständen in der Finanzverfassung bis zu den Grundgesetzänderungen 2017 und 2019 Die jüngste Ausweitung der Mischfinanzierungstatbestände durch die Grundgesetzänderungen der Jahre 2017 und 2019 Ergebnis: Mischfinanzierungstatbestände in der Finanzverfassung C. Art. 104c, 104d GG und sonstige Mischfinanzierungstatbestände als Gefährdungen des demokratisch-parlamentarischen Bundesstaats: Demokratieprinzip und Bundesstaat Mischfinanzierungstatbestände als verfassungssystematische Durchbrechungen Erosion der Staatsqualität der Länder Aushöhlung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts Steuerungsdefizite und Verwischung politischer Verantwortlichkeiten Schwächung des parlamentarischen Systems Ausweitung der Kontroll- und Überprüfungsrechte des Bundes in Kompetenzbereichen der Länder Ergebnis: Art. 104c, 104d GG und sonstige Mischfinanzierungstatbestände als Gefährdungen des demokratisch-parlamentarischen Bundesstaats D. Legitimationsprobleme: Legitimationsansätze bei Mischfinanzierungstatbeständen Die Zielsetzungen hinter Art. 104c und 104d GG Steuerung des Investitionsniveaus als eigenständiger Legitimationsgrund? Einordnung von Art. 104c und 104d GG E. Fazit Literatur- und Sachwortverzeichnis
