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Reimar Benkendorff

    Bundesfernstraßengesetz
    Schmerzensgeld außerhalb des Schadensersatzrechts
    • Schmerzensgeld außerhalb des Schadensersatzrechts

      Eine Untersuchung zur Anwendbarkeit des § 253 Abs. 2 BGB im Rahmen einer Geschäftsführung ohne Auftrag sowie im Falle des zivilrechtlichen Aufopferungsanspruchs nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB

      • 146pages
      • 6 heures de lecture

      Seit der Reform des Immaterialschadensrechts im Jahr 2002 kann gemäß 253 Abs. 2 BGB Schmerzensgeld ohne Beschränkung auf bestimmte Anspruchsgrundlagen überall dort gefordert werden, wo ein Schadensersatzanspruch besteht. Keine direkte Anwendung findet 253 Abs. 2 BGB nach seinem Wortlaut allerdings, wenn der Ersatzanspruch auf Geschäftsführung ohne Auftrag oder auf bürgerlich-rechtlicher Aufopferung im Sinne des 906 Abs. 2 Satz 2 BGB beruht und sich damit nicht eindeutig den Schadensersatzansprüchen zuordnen lässt. Der Autor geht auf methodisch reflektierte Weise der Frage nach, ob eine entsprechende Anwendung des 253 Abs. 2 BGB mit den dogmatischen Eigenheiten der genannten Haftungsinstitute vereinbar ist, und ob die Berücksichtigung immaterieller Schäden nach dem Gesamtzusammenhang des Gesetzes sachgerecht und geboten erscheint. Inhaltsverzeichnis Aus dem Inhalt: Dogmatische Kompatibilität von Geschäftsherrnhaftung und immateriellem Schaden Methodische Begründung einer Ausdehnung des § 253 Abs. 2 BGB auf die Haftungsfälle der Geschäftsführung ohne Auftrag Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag Die Ausweitung des Ausgleichsanspruchs aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auf Persönlichkeitsrechtsgüter Bedenken gegen eine Ausgleichspflicht für Gesundheitsschäden in entsprechender Anwendung des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB..

      Schmerzensgeld außerhalb des Schadensersatzrechts
    • Bundesfernstraßengesetz

      mit Bundesfernstraßenmautgesetz

      • 847pages
      • 30 heures de lecture

      Zum WerkDas Bundesfernstraßengesetz regelt die Rechtsverhältnisse an Bundesautobahnen und Bundesstraßen samt Ortsdurchfahrten. Die Regelungen betreffen z.B. Fragen der Widmung, der Straßenbaulast, des Gemeingebrauchs, der baulichen Anlagen längs der Bundesstraßen sowie Planung und Ausbau neuer Bundesstraßen.Der Kommentar erläutert zudem rechtssystematische Zusammenhänge, wie die Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern im Straßenrecht, die Verwaltungszuständigkeiten und das Verhältnis des FStrG zu den Landesstraßengesetzen.In Ergänzung der Kommentierung des Bundesfernstraßengesetzes enthält das Werk auch eine Kommentierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes.Vorteile auf einen Blick prägnante und praxisgerechte Kommentierung von ausgewiesenen Experten verfasst schneller Zugriff auf die gewünschten Informationen Zur NeuauflageDie Neuauflage berücksichtigt alle seit Erscheinen der Vorauflage erfolgten Gesetzesänderungen, insbesondere das Achte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 29.6.2020, das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8.8.2020, das Investitionen-Beschleunigungsgesetz vom 3.12.2020, das Neunte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften und das Zweite Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes (2. EEMD-Gesetz) vom 14. Juni 2021.ZielgruppeFür Verwaltungsbehörden, insbes. die Tiefbauämter in Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Straßenplanung, Interessenverbände, Investorinnen und Investoren, Anliegerinnen und Anlieger.

      Bundesfernstraßengesetz