Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Islamwissenschaft, Note: 1,3, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Arabistik und Islamwissenschaft), Veranstaltung: Islamisches Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand der Arbeit ist die Frage nach dem Apostasieurteil im islamischen Recht - seine Hintergründe und die heutige Diskussion darüber. Es soll gefragt werden, mit welchen Argumenten einige der modernen Intellektuellen gegen die Todesstrafe von Apostaten Einwendungen erheben, und wie sich die heutigen Befürworter eines solchen Urteils mit den Neuinterpretationen der Gegner auseinandersetzen. Dafür war es noch wichtig, die Hintergründe des Apostasieurteils im Koran, der prophetischen Tradition und der islamischen Geschichte darzustellen. Für die Seite der Gegner werden die Einstellungen zweier Intellektueller, nämlich des Ägypters al-Awwa und des Syrers Adlabi, behandelt. Für die Seite der Befürworter werden die Auffassungen von al-Mataani aus Ägypten und von al-Ahdal aus Jemen als Beispiel erörtert.
Mohammed Abdelrahem Livres



Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Islamwissenschaft, Note: 2, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Arabistik und Islamwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: [...] aber es ist eine ewige Erfahrung, dass jeder, der Macht hat, ihrem Mißbrauch geneigt ist: er geht so weit, bis er auf Schranken stößt. [...] Um den Mißbrauch der Macht zu verhindern, muß vermöge einer Ordnung der Dinge die Macht der Macht Schranken setzen. 1 Mit dieser Sentenz fasste Charles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu eine seiner Fundamentalerkenntnisse zusammen und erhob sie dadurch zur allgemeinen Bedeutung, dass er konkret begründete, wie Schranken der Macht innerhalb welchen Kontextes aussehen können. Nach ausführlicher Hinterfragung der Bedingungen für politische Entwicklungen mit dem Ziel eine Erklärung für die immanenten und jedem Gemeinwesen je eigenen geschichtlichen Faktizitäten und Abläufe zu erkennen, formulierte er in seinem Hauptwerk Vom Geist der Gesetze eine Staats und Gesellschaftstheorie, welche die äußerlichen Faktoren fokussiert, die zur Unterschiedlichkeit von Gemeinwesen beitragen. Dabei stehen die Beziehungen, die sich aus der Natur der Dinge mit Notwendigkeit ergeben 2, namentlich die positiven Gesetze, welche als Verfassung eines Staates gelten und welche allesamt im Zusammenhang mit den vorangegangenen, unformulierten Rechtsbeziehungen zwischen vorgesellschaftlichen Menschen hervorgegangen sind, im Mittelpunkt Montesquieuscher Überlegungen.3 Mittels Abstraktion von den positiven Gesetzen auf die Erkenntnisse, welche Wegbereiter des Auffindens selbiger gewesen waren, zeigte er auf die theoretischen Grundlagen eines universell möglichen Staatswesens hin. Diese Arbeit beginnt damit, die politische Freiheit als Agens der Montesquieuschen Theoriebildung aufzuzeigen. Darauf aufbauend wird gezeigt werden, inwiefern die menschliche Vernunft im Montesquieuschen Verständnis das unauflösliche Bindeglied zwischen Naturgesetzen und positiven Gesetzen darstellt und inwiefern Montesquieu mit dieser Ansicht erste Grundsteine für den Rechtspositivismus legt. Weiterhin wird ein Begründungszusammenhang formuliert werden, der die Unmöglichkeit der Deduktion des positiven Rechts aus den Naturgesetzen aufzeigt. Die politische Wirklichkeit in ihrer jeweiligen Faktizität lässt sich nur mittels Induktion aus den positiven Gesetzen erreichen bzw. nachvollziehen.
Den Kern der vorliegenden Arbeit stellt die Frage dar, wie die Religion selbst den modernen Begriff "Religionsfreiheit" rezipiert. Bei Religion handelt es sich hier konkret um das Orthodoxe Christentum und den Islam in der arabisch-islamischen Welt. Die Fragestellung wird am Beispiel von zwei religiösen Denkern, einem libanesischen Christen und einem ägyptischen Muslim, nachgegangen, nämlich George Khodr (geb. 1923), dem orthodoxen Metropoliten des Berg-Libanon, und Mohamed Selim El-Awa (geb. 1942), dem Ex-Sekretär der Internationalen Vereinigung Muslimischer Rechtsgelehrter. Es wurde untersucht, wie der jeweilige Denker den eigenen Standpunkt bezüglich der Anerkennung anderer Religionen präsentiert, ob er dem fraglichen Begriff gegenüber eine theologische Einstellung vertritt, die dem modernen Verständnis dieses Begriffs entspricht, ob die jeweilige Religion sowohl ihren Anhängern als auch den Andersgläubigen das Recht auf Religionsfreiheit zuspricht, und inwieweit sie den Andersgläubigen die Freiheit der Ausübung eigener religiöser Riten zuerkennt und wie sie auf Konversionsfälle reagiert. Die Fragen werden anhand moderner Ereignisse in Ägypten und Libanon behandelt.