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Hans-Jürgen Ahrens

    Der Beweis im Zivilprozess
    §§ 355-510c
    Deliktsrecht
    • Deliktsrecht

      mit Wirtschaftsdeliktrecht

      Dieses Werk bietet eine umfassende und wissenschaftlich fundierte Darstellung des Deliktsrechts, bei dem es sich neben dem Vertragsrecht um eine unabhängige und ebenbürtige Materie handelt. Ausgehend vom konkreten Sachproblem beschäftigen sich die Autoren mit Fällen aus der Rechtsprechung, da das Deliktsrecht über weite Strecken Richterrecht reinsten Wassers ist. Dadurch erhält der Leser einen möglichst lebendigen Einblick in die Vielgestaltigkeit der deliktsrechtlichen Sachverhalte und ihrer Lösungen. Unter Einbeziehung des Privat- und Versicherungsrechts versuchen die Autoren, dem rechtstatsächlichen Hintergrund moderner Schadensausgleichsysteme gerecht zu werden. Gesamtschau des geltenden Deliktsrechts Sonderdeliktsrecht der Rechte des Geistigen Eigentums Sonderdeliktsrechte des Wirtschaftsrechts Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens ist em. Professor an der Universität Osnabrück und Richter am OLG a. D.; Prof. Dr. Andreas Spickhoff ist Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Für Studierende der Rechtswissenschaften, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie Praktikerinnen und Praktiker.

      Deliktsrecht
    • §§ 355-510c

      • 1116pages
      • 40 heures de lecture

      Der Wieczorek/Schütze ist ein Großkommentar zur ZPO. Die 3. Auflage umfasst 13 Bände sowie einen Registerband und enthält auf ca. 13.200 Seiten umfassende und vertiefte Informationen zum Zivilprozessrecht. Neben der ZPO und der EGZPO sind das Internationale Zivilprozessrecht einschließlich des 11. Buches zur ZPO und das Gerichtsverfassungsgesetz sowie dessen Einführungsgesetz erläutert. In den Kommentierungen werden neben der Rechtsprechung insbesondere die Fragen zum Zustellungsrecht sowie zum Europäischen Zivilprozessrecht besonders berücksichtigt. Der Großkommentar ist auf die Anforderungen und Bedürfnisse der zivilrechtlichen Praxis zugeschnitten. Das Autorenteam besteht aus Richtern, Rechtsanwälten und Professoren. Die Auflage wurdeim Dezember2010 abgeschlossen.

      §§ 355-510c
    • Der Beweis im Zivilprozess

      • 1400pages
      • 49 heures de lecture

      Das zivilprozessuale Beweisrecht aus allen Blickwinkeln: Dieses Handbuch beleuchtet sämtliche Stadien der Beweisaufnahme und setzt sich detailliert mit allen Mitteln der Tatsachenfeststellung auseinander. Keine Frage bleibt offen. Der einzigartige, von der üblichen Kommentarstruktur losgelöste Aufbau und die Fülle der Informationen machen das Handbuch zu einem unentbehrlichen Nachschlagewerk. Das Beweisrecht betrifft alle Beteiligten eines zivilprozessualen Verfahrens: die Rechtsanwälte, die Richter und natürlich auch die Parteien selbst. Das Werk greift dabei einen praxisrelevanten Ansatz auf: Unabhängig von der vorgegebenen Paragraphenfolge der ZPO beleuchtet es systematisch zunächst die Grundzüge der Beweisführung und widmet sich dann den einzelnen Mitteln der Tatsachenfeststellung eingehend. Abgerundet wird das Konzept mit einem Blick über den Tellerrand hinaus: z.B. Rechtshilfe und Beweiserhebung im Ausland sowie das selbständige Beweisverfahren und der Eid. Das Handbuch dient dem erfahrenen Praktiker als Nachschlagewerk , ist aber ebenso zur Einarbeitung in Materie geeignet, da seine Spannweite vom Allgemeinen bis zu den Besonderheiten reicht. Seine Fülle von Informationen und Entscheidungen lässt daher keine Fragen zum Beweisrecht offen. Ausführliche Informationen zur erscheinenden Neuauflage folgen. Der Autor Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens setzt sich als ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des deutschen und internationalen Zivilprozessrechts intensiv und umfassend mit dem Thema der Beweisführung auseinander. Durch seine langjährige Tätigkeit als Richter am OLG Celle, als Professor am Institut für Handels- und Gesellschaftsrecht der Universität Osnabrück sowie als Leiter des Arbeitskreises für Verfahrensrecht der GRUR schöpft der Autor sein Wissen aus praktischen Erfahrungen und beleuchtet die Materie aus den verschiedensten Perspektiven.

      Der Beweis im Zivilprozess