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DWA-Arbeitsgruppe ES-8.15

    Merkblatt DWA-M 144-16 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwäs
    Merkblatt DWA-M 144-7 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwäss
    Merkblatt DWA-M 144-8 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwäss
    Merkblatt DWA-M 144-14 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwäs
    Merkblatt DWA-M 144-2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwäss
    • Für die Anwendung von zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen ist es notwendig, die restlichen Ausschreibungsinhalte hierauf abzustimmen. Für die Verfahren der Reparatur ist eine Norm im Teil C der VOB mit spezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen bislang nicht eingeführt. Ersatzweise zeigt das Merkblatt DWA-M 144-2 für Reparaturverfahren auf, welche Informationen des Ausschreibenden zu Bestand und Ausführung benötigt werden, um die Kalkulation und die Vertragsabwicklung sicher zu gestalten.Diese Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen behandeln die Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden, die als Freispiegelleitungen betrieben werden. Sie sind darauf abgestellt, dass die "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" und insbesondere die ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" Bestandteil des Bauvertrags sind.Der Verband zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) und die DWA entwickeln gemeinsam die bewährten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) in der Merkblattreihe DWA-M 144 fort.

      Merkblatt DWA-M 144-2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwäss
    • Schadhafte Abwasserleitungen und -kanäle sind ein Gefährdungspotenzial für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser und den Boden. Zur Behebung von örtlich begrenzten Schäden gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen, manuellen Reparaturverfahren. Je nach Schadensbild und Anwendungsfall gilt es, technisch zweckmäßige und geeignete Sanierungslösungen anzuwenden. Dabei kommen die manuellen Reparaturverfahren nicht nur für die Behebung von Schäden in Abwasserleitungen und -kanälen zum Einsatz, sondern ebenso auch in Schächten und Bauwerken.

      Merkblatt DWA-M 144-14 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwäs
    • Schadhafte Abwasserleitungen und -kanäle stellen ein Gefahrenpotenzial für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser und den Boden dar. Zur Sanierung von Schäden durch Reparatur liegen für den Einsatz von Injektionsverfahren vielfältige Erfahrungen vor. Teil 8 der Merkblattreihe DWA-M 144 zeigt für dieses Verfahren harmonisierte, standardisierte Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) auf.Diese ZTV für Injektionsverfahren behandeln die Renovierung und Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden, die als Freispiegelleitungen betrieben werden. Sie sind darauf abgestellt, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und insbesondere ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" Bestandteil des Bauvertrags sind.Der Verband zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) und die DWA entwickeln gemeinsam die bewährten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) in der Merkblattreihe DWA-M 144 fort.

      Merkblatt DWA-M 144-8 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwäss
    • Schadhafte Abwasserleitungen und -kanäle stellen ein Gefahrenpotenzial für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser und den Boden dar. Zur Sanierung von Schäden durch Reparatur liegen für den Einsatz von Kurzlinern, T-Stücken und Hutprofilen vielfältige Erfahrungen vor. Teil 7 der Merkblattreihe DWA-M 144 zeigt für dieses Verfahren harmonisierte, standardisierte Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) auf.Diese ZTV für vor Ort härtende Materialien behandeln die Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden, die als Freispiegelleitungen betrieben werden. Sie sind darauf abgestellt, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und insbesondere die ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" Bestandteil des Bauvertrags sind.Der Verband zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) und die DWA entwickeln gemeinsam die bewährten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) in der Merkblattreihe DWA-M 144 fort.

      Merkblatt DWA-M 144-7 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwäss
    • Schadhafte Abwasserleitungen und -kanäle stellen ein Gefahrenpotenzial für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser und den Boden dar. Zur Sanierung von Schäden durch Reparatur liegen für den Einsatz von Spachtel- und Verpressverfahren vielfältige Erfahrungen vor. Teil 16 der Merkblattreihe DWA-M 144 zeigt für dieses Verfahren harmonisierte, standardisierte Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) auf.Diese ZTV für Spachtel- und Verpressverfahren behandeln die Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden, die als Freispiegelleitungen betrieben werden. Sie sind darauf abgestellt, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und insbesondere die ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" Bestandteil des Bauvertrags sind. Der Verband zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) und die DWA entwickeln gemeinsam die bewährten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) in der Merkblattreihe DWA-M 144 fort.

      Merkblatt DWA-M 144-16 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwäs