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Carmen Silvia Hergenröder

    Berufsbildungsgesetz
    Der Auszubildende im Betrieb
    Führungskräfte-Handbuch Arbeitsrecht kompakt
    Berufsausbildung im Betrieb
    Dokumentenmappe Mutterschutz und Elternzeit
    Das staatsanwaltschaftliche Verfahren
    • Anhand der Staatsanwaltschafts-Statistik werden die rechtstatsächlichen Dimensionen des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens untersucht. Dabei zeigt sich, dass insbesondere hinsichtlich der Erledigungsstruktur und der Dauer der Ermittlungsverfahren regionale Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern sowie innerhalb des näher untersuchten Landes Baden-Württemberg bestehen. Diese beruhen teilweise auf vorgegebenen Handlungsbedingungen. Eine bedeutende Komponente kommt auch dem persönlichen Arbeitsstil des einzelnen Staatsanwaltes zu.

      Das staatsanwaltschaftliche Verfahren
    • Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde komplett reformiert und tritt mit dem Großteil der Neuregelungen zum 01.01.2018 in Kraft. Einige davon haben unmittelbare Auswirkungen auf die Personalarbeit und Dokumentationen. Unter anderem müssen Unternehmen jetzt konsequent für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung für schwangere und stillende Frauen durchführen (lassen) – egal, ob dort aktuell eine betroffene Person arbeitet oder nicht. Andernfalls droht ein betriebliches Beschäftigungsverbot. Darüber hinaus schreibt das MuSchG eine Unterrichtungspflicht gegenüber der gesamten Belegschaft sowie weitere Informations- und Meldepflichten vor, für die entsprechende Vorlagen benötigt werden.

      Dokumentenmappe Mutterschutz und Elternzeit
    • Alle wichtigen Fragen zur Berufsausbildung im Betrieb auf einen Blick! JAV und Betriebsrat finden hier praxisnahe Erläuterungen zu allen Bereichen des Ausbildungsverhältnisses. Vom Ausbildungsvertrag, der Ausgestaltung des Ausbildungsverhältnisses bis hin zu Schulungsansprüchen, Zeugnissen und Disziplinarmaßnahmen wird anschaulich dargestellt, welche praktischen und rechtlichen Faktoren zu beachten sind. Hinweise und konkrete Handlungsempfehlungen für den Betriebsrat und die JAV runden das Buch ab.

      Berufsausbildung im Betrieb
    • Berufsbildungsgesetz

      • 450pages
      • 16 heures de lecture

      Der Kommentar erläutert praxisnah und aktuell das Recht der Berufsausbildung sowie der Fortbildung und Umschulung. Schwerpunkte der Kommentierung sind u. a.: - Berufsausbildungsvertrag - Kündigungsschutz für Auszubildende - Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden - Berufsbildung im öffentlichen Dienst sowie in anderen Wirtschaftszweigen Außerdem gewährleistet der Kommentar die vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den sich aus der Neufassung des Gesetzes ergebenden neuen Problemstellungen. Im Anhang abgedruckt sind zudem die zum 1.8.2009 in Kraft tretende Ausbilder-Eignungsverordnung und die Musterprüfungsordnung. Das Werk berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und das neueste Schrifttum. - Praktikerformat - ausgerichtet auf Zielgruppe der Ausbildungseinrichtungen - inhaltliche Auseinandersetzung zur Praktikersicht und Sicht der Wissenschaft Die Autorinnen sind durch einschlägige berufliche Tätigkeit sowie zahlreiche Veröffentlichungen ausgewiesene Expertinnen auf dem Gebiet der Arbeits- und insbesondere des Berufsbildungsrechts. Für Berufsbildung zuständige Stellen (z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerks-, Landwirtschafts-, Rechtsanwaltskammern), Arbeitsverwaltung (Arbeitsämter), Ausbilder in Betrieben, Unternehmen im öffentlichen Dienst und Rechtsanwälte.

      Berufsbildungsgesetz
    • Ausbilder tragen die Verantwortung sowohl für die Auszubildenden als auch für den Erfolg der Ausbildung im Unternehmen. U. a. müssen Ausbilder diese Urteile und Gesetzesänderungen kennen: - Entscheidung des LAG Hamm vom 10.10.2012 zur Kündigung eines Azubis, der seinen Ausbilder auf Facebook beleidigt hat - Änderungen im BEEG seit 18.09.2012 bezüglich der Höchstarbeitszeit während der Elternzeit - Neues Mediationsgesetz seit 21.07.2012 - Gesetzentwurf eines Whistleblower-Schutzgesetzes vom 23.05.2012 Denn sie sind gemäß § 2 AEVO gesetzlich dazu verpflichtet, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ausbildung zu kontrollieren und einzuhalten.

      Das neue Berufsbildungsrecht