Guarantees of Non-Repetition.
Die Anordnung struktureller Reformen durch den Inter-Amerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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Der Inter-Amerikanische Gerichtshof für Menschenrechte (IAGMR) trifft unter dem Titel der »Guarantees of Non-Repetition« weitreichende Anordnungen zur Behebung struktureller Menschenrechtsprobleme in den Staaten Lateinamerikas, die seiner Gerichtsbarkeit unterliegen. Diese Anordnungen verpflichten zu Reformen auf legislativer, administrativer oder institutioneller Ebene, deren Umsetzung der Gerichtshof überwacht. Die Guarantees of Non-Repetition stellen eine Maßnahme dar, die sich nicht den traditionellen Rechtsfolgen internationaler Gerichte zuordnen lässt und werfen zahlreiche formelle sowie materiellrechtliche Fragen auf. Die Arbeit untersucht die Theorie und Praxis dieser Garantien, insbesondere die Kompetenz des IAGMR zur Anordnung struktureller Reformen. Das Inhaltsverzeichnis umfasst die Hintergründe der Guarantees of Non-Repetition in der Praxis des IAGMR, die objektive Rechtsschutzfunktion der Menschenrechtsbeschwerde sowie die Rechtsfolgenanordnungen des IAGMR. Des Weiteren werden die Begriffe und Typologien der Guarantees of Non-Repetition, ihre Voraussetzungen, Bestimmtheit und Verbindlichkeit sowie die Überwachung durch den IAGMR behandelt. Auch die Befugnisse des IAGMR zur Anordnung struktureller Reformen und deren inhaltliche Reichweite werden analysiert. Abschließend werden die Inhalte, Voraussetzungen und Verfahren der Guarantees of Non-Repetition sowie die Befugnisse des IAGMR zusammengefasst.
