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Christian Uhlmann

    Individualschutz im Kapitalmarkt- und Bankenaufsichtsrecht
    Der Bestimmtheitsgrundsatz im Privatrecht
    • Im Privatrecht wird man an ganz unterschiedlichen Stellen mit der Frage konfrontiert, welche Anforderungen an die Bestimmtheit von Rechtsgeschäften und Prozesshandlungen zu stellen sind - und zwar im Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse, bei Gestaltungsrechten, im Sachenrecht sowie im Rahmen der Übertragung von Forderungen, aber auch im Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren. Vor dem Hintergrund, dass derartige Fragen in den verschiedenen Teilrechtsgebieten vornehmlich isoliert voneinander betrachtet werden, lotet die Studie aus, ob sich ein einheitlicher Bestimmtheitsgrundsatz im Privatrecht ausmachen lässt. Inhaltsverzeichnis I. Einführung II. Bestimmtheit im Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse: Allgemeine Mindestanforderungen Konkretisierung der allgemeinen Mindestanforderungen Die Unterscheidung zwischen Gattungs- und Stückschuld III. Bestimmtheit von Gestaltungsrechten: Allgemeine Mindestanforderungen Begründungserfordernis Synthese IV. Bestimmtheit im Sachenrecht: Historischer Ausgangspunkt Zweck des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes Bestimmtheit im Mobiliarsachenrecht Bestimmtheit im Immobiliarsachenrecht Synthese V. Bestimmtheit bei der Übertragung von Forderungen: Ausgangspunkt Die Bestimmbarkeit Synthese VI. Bestimmtheit im Erkenntnisverfahren: Ausgangspunkt Zweck des Bestimmtheitsgebots Bestimmtheit des Klageantrags VII. Bestimmtheit im Vollstreckungsverfahren: Zweck des Bestimmtheitsgebots Bestimmtheit des Titels Synthese: Bestimmtheit im Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren VIII. Der Bestimmtheitsgrundsatz im Privatrecht: Angleichung zwischen Prozessrecht und materiellem Recht Angleichung innerhalb des materiellen Rechts Fazit Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesenform Literatur- und Stichwortverzeichnis

      Der Bestimmtheitsgrundsatz im Privatrecht
    • Individualschutz im Kapitalmarkt- und Bankenaufsichtsrecht

      Eine vergleichende Analyse im Hinblick auf die Durchsetzung aufsichtsrechtlicher Pflichten mittels privatrechtlicher Rechtsinstitute

      • 864pages
      • 31 heures de lecture

      Die Weltgemeinschaft reagierte auf die Finanzkrise von 2007 mit verschärften Regelungen des materiellen Aufsichtsrechts und einer Reform der Aufsichtsarchitektur. Erstaunlicherweise blieb das Privatrecht weitestgehend unbeachtet. Christian Uhlmann widmet sich dieser Lücke. Er geht der Frage nach, ob und inwieweit sich das Privatrecht in Gestalt der 823 Abs. 2 und 134 BGB zur Verfolgung aufsichtsrechtlicher Ziele fruchtbar machen lässt. Dabei analysiert er zunächst die beiden zivilrechtlichen Normen mit ihren verfassungs- und europarechtlichen Bezügen, danach die Schutzzwecke des Kapitalmarkt- und des Bankenaufsichtsrechts. Abschließend fordert er den Gesetzgeber auf, unter Anerkennung der Möglichkeiten und Grenzen, von der privatrechtlichen neben der öffentlich-rechtlichen Normdurchsetzung aktiv Gebrauch zu machen. Die Arbeit wurde mit dem Rolf und Lucia Serick-Preis 2019 und dem Förderpreis der Stiftung Kapitalmarktrecht für den Finanzstandort Deutschland 2020 ausgezeichnet.

      Individualschutz im Kapitalmarkt- und Bankenaufsichtsrecht