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Theodor Lammich

    Fake News als Herausforderung des deutschen Strafrechts
    Bürgerliches Recht. Die Abstraktheit der Vollmacht
    Die Strafbarkeit der Verbreitung sogenannter "Fake-News"
    • Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 14,00, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Nur wenige Phänomene verkörpern die Schattenseite des Internetzeitalters so gut wie das der Fake-News. Mit tiefgreifenden Auswirkungen in der gesellschaftlichen Meinungsbildung und verbreitet über die schier unkontrollierbaren Dynamiken des Internets geraten nun auch die einzelnen Staaten in Zugzwang. Es verwundert daher auch nicht, dass Fake-News mittlerweile zum politischen Kampfbegriff aufgestiegen sind. Doch was ist überhaupt unter Fake-News zu verstehen? Welche Schutzgüter sind durch deren Verbreitung betroffen? Und inwiefern ist das deutsche Strafrecht in der Lage, adäquat auf das neue Phänomen zu reagieren? Hierauf möchte die vorliegende Arbeit im Wege einer ausführlichen phänomenologischen und juristischen Untersuchung Antworten liefern. Besondere Beachtung finden dabei auch internetspezifische Phänomene wie das der grenzüberschreitenden Wirkung oder der Providerverantwortung. Die Arbeit dient als Grundlage eines Promotionsvorhabens.

      Die Strafbarkeit der Verbreitung sogenannter "Fake-News"
    • Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 12.00, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Institut für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht), Veranstaltung: Seminar zum Bürgerlichen Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ist jemand nicht in der Lage oder willens, bestimmte Rechtsgeschäfte in eigener Person auszuführen, so bietet das bürgerliche Recht mit den Regelungen der §§ 164 ff. BGB ihm die Möglichkeit, sich hierin vertreten zu lassen. Die besondere, allgegenwärtige Bedeutung schöpft das Stellvertretungsrecht aus tatsächlichen und rechtlichen Umständen wie der arbeitsteiligen Betriebsorganisation, dem Unvermögen durch Krankheit oder der Rechtsverkehrsteilnahme von juristischen Personen. Umso wichtiger ist es für die Jurisprudenz, die Dogmatik des Stellvertretungsrechts in der Strenge zu durchleuchten, wie sie auch Einfluss im Alltag ausübt. Die vorliegende Arbeit nimmt sich vor diesem Hintergrund vor, die Abstraktheit der Vollmacht kritisch zu untersuchen. Nach diesem in der Literatur weitestgehend akzeptierten Grundsatz ist die Vollmacht, also gemäß § 166 Abs. 2 BGB die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht, vom Grundgeschäft abstrakt. Grundgeschäft und Vollmacht haben demnach einen jeweils eigenen Entstehungsgrund, Mängel des Grundgeschäfts lassen die Bevollmächtigung unberührt und auch die schuldvertragliche Pflichtenbindung des Stellvertreters soll nicht unmittelbar auf den Umfang der Vertretungsmacht durchschlagen. Damit der Grundsatz der Abstraktion im Nachgang begrifflich klar und vielseitig beleuchtet werden kann, erfolgt zunächst eine Orientierung im einfach-bürgerlichen Stellvertretungsrecht. Hierbei wird zugleich das in diesem enthaltene untersuchungsgegenständliche Gebiet konturiert. Danach soll die rechtshistorische Entwicklung, zunächst hin zur Trennung und anschließend hin zur Unabhängigkeit von Grundgeschäft und Vollmacht resümiert werden. Nach einer rechtsvergleichenden Betrachtung vertieft sich die Untersuchung sodann auf die Wirkungsweise und Bedeutung der Abstraktheit der Vollmacht im heutigen bürgerlichen Recht.

      Bürgerliches Recht. Die Abstraktheit der Vollmacht
    • Mit den Freiheiten des Internets kamen auch seine Schattenseiten: Fake News manipulieren schon lange nicht mehr nur im Wahlkampf, sondern sind mitunter ständiger Begleiter der Pandemiebekämpfung, der diplomatischen Beziehungen oder etwa des Kapitalmarktes. Mittels einer ausführlichen Untersuchung werden die facettenreichen tatsächlichen Spezifika des Phänomens aufgezeigt, die unzureichende Wehrhaftigkeit des deutschen Strafrecht offenbart und konkrete Entwürfe von Gesetzesreformen dargelegt. Ob nun etwa im Wahlkampf, in der Pandemiebekämpfung oder gar auf dem Kapitalmarkt: Die von Fake News betroffenen Bereiche sind so facettenreich wie die Formen, Akteure, Inhalte und Verbreitungswege der schädlichen Falschnachrichten selbst. Als junge Entwicklung des Internetzeitalters untersucht die Arbeit das Phänomen in tatsächlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Mit vielseitiger Methodik werden die Spezifika des Fake-News-Phänomens umfassend herausgearbeitet und der an sich konturlose Begriff der Fake News einer Definition zugänglich gemacht. Auf deren Grundlage werden interdisziplinäre Ergebnisse empirischer Forschung aufgezeigt und kritisch begutachtet. Das Phänomen so durchleuchtet, wird es zunächst abstrakt in seinem Unrecht erörtert und anschließend in seiner strafrechtlichen Relevanz untersucht. Dies offenbart schwerwiegende Strafbarkeitslücken in den Bereichen des Ehr- und Wahlschutzes, denen sich schließlich konkrete Vorschläge gesetzlicher Formulierungen widmen. Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung: Hintergrund Gang der Untersuchung 2. Das Phänomen der Fake News: Begriffsbestimmungen und Grundlagen Die Definition und Ausprägungen von Fake News Erkenntnisse aus der empirischen Forschung Außerstrafrechtliche Maßnahmen gegen Fake News Zwischenzusammenfassung 3. Das Unrecht von Fake News: Fake News im Widerspruch zu rechtlich relevanten Interessen Das spezifische Gefährdungspotential Zwischenzusammenfassung 4. Die Strafbarkeit von Fake News de lege lata: Zum Angriff auf die soziale Identität Zum Angriff auf die demokratische Wahl Zum Angriff auf das friedfertige Gesellschaftsklima Zum Angriff auf den Kapitalmarkt Zum Angriff auf die Gesundheit 5. Die Strafbarkeit von Fake News de lege ferenda: Entwurf zur Strafbarkeit der Schaffung kompromittierender Sachlagen Entwurf zur Strafbarkeit der Vorfeldwahlmanipulation 6. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und Schlusswort Literatur- und Stichwortverzeichnis

      Fake News als Herausforderung des deutschen Strafrechts