Handbuch der Vermögensverwaltung
In Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein






In Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein
Zum WerkUmfassende Kommentierung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben des ZAG (als Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie II) für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen.Das ZAG definiert in 1 Abs. 1 Satz 2 die Zahlungsdienste im Sinne des Gesetzes.Zahlungsdienste sind demnach1. das Ein- oder Auszahlungsgeschäft,2. das Zahlungsgeschäft in Form des Lastschriftgeschäfts, das Überweisungsgeschäft und das Zahlungskartengeschäft ohne Kreditgewährung,3. das Zahlungsgeschäft mit Kreditgewährung,4. das Akquisitionsgeschäft,5. das Finanztransfergeschäft,6. Zahlungsauslösedienste und7. Kontoinformationsdienste.Das Erbringen eines Zahlungsdienstes im Sinne des Gesetzes ist erlaubnispflichtig. Eine Erlaubnispflicht nach dem ZAG besteht nur für Zahlungsinstitute im Sinne von 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ZAG. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt die Aufsicht über die Zahlungsinstitute aus und erteilt die Erlaubnisse zum Erbringen der Zahlungsdienste. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. ein Nachweis, dass das Zahlungsinstitut über ausreichendes Anfangskapital verfügt, ein Geschäftsplan mit einer Budgetplanung für die ersten drei Geschäftsjahre und die Beschreibung der Maßnahmen zur Erfüllung der Sicherungsanforderungen ( 17 ZAG) einzureichen. Das Zahlungsinstitut muss bei seiner Tätigkeit insbesondere die Sicherung der Kundengelder für den Insolvenzfall gewährleisten.Vorteile auf einen Blick Kommentierung der einzelnen Paragraphen unter wissenschaftlichen wie praktischen Gesichtspunkten Einbeziehung der Technischen Regulierungsstandards (RTS) nach der Deleg. VO 2018/389 starke Berücksichtigung der Aufsichtspraxis der BaFin und EBA besonderes Augenmerk auf Unternehmen der Realwirtschaft, die - häufig unwissentlich - Zahlungsdienstleistungen erbringen Querbezüge zum KWG ZielgruppeFür Rechtsanwaltschaft; Aufsichtsbehörden; Gerichte und Staatsanwaltschaften; Wirtschaftsprüfung; Zahlungsdienstleistungsunternehmen (dort: Rechts- und Complianceabteilungen sowie interne Revision) und FinTechs; Unternehmen der Realwirtschaft, die (auch) Zahlungsdienstleistungen erbringen (dort insb. Rechtsabteilungen)
einschließlich der Wertpapier-, Zahlungs- und Finanzdienstleistungsinstitute
Mit Diskurs : Ereignis : Praxis legt die Autorin ein dynamisches Theorieprogramm für eine diskurstheoretisch informierte und am Ereignisbegriff orientierte Soziologie der Praxis vor. Sie skizziert die soziologische Relation zwischen den Begriffen Diskurs, Ereignis und Praxis, diagnostiziert deren in Schräglage geratenes Verhältnis und erklärt die Dynamisierung der dichotomen Konzeptionen zum leitenden Prinzip ihrer Argumentation. Durch eine Rekonstruktion der diskurstheoretischen Grundlagen, praxistheoretischen Bedingungen, der Situation der Methodendiskussion sowie der Ausgangslage soziologischer Protestforschung, formiert sie die Basis des Forschungsprogramms und markiert die Frage der Assoziation von Diskursen und Praktiken als Leerstelle, welche am Beispiel der Protestforschung expliziert wird. Kern des Buches ist die differenzierte Auseinandersetzung mit dem Ereignisbegriff, der ausgehend von der Foucaultschen Prägung als Hauptumschlagsbasis weiterentwickelt und in einen Ereignisbegriff überführt wird, der ein Dichotomien überwindendes Verhältnis von Diskurs und Praxis in einem poststrukturalistischen Materialismus gewährleistet. Das Potential des Programms liegt zudem in der Erweiterung der Praxisforschung um eine explizite Macht- und Herrschaftsperspektive, die mit einer Analyse der Praxis des Widerständigen am Beispiel des Yippie Festival of Life vor Augen geführt wird.
Das Lehrbuch bietet eine systematische Einstiegshilfe in die soziologische Beschaftigung mitGesellschaft in diskursanalytischer Perspektive und fuhrt gut verstandlich in die fur die Soziologie relevanten Felder der Diskurstheorie ein.
Obwohl der Empirie in praxisanalytischen Forschungszugängen ein zentraler Stellenwert beigemessen wird, ist die Methodendiskussion in der Soziologie der Praxis bisher zu kurz gekommen. Zwar herrscht Konsens darüber, dass mit einer am Begriff der Praxis ausgerichteten Erkenntnisweise eine Hinwendung zu sich vollziehenden Praktiken einhergeht, aber Antworten auf die Frage, welche Methoden dabei helfen können, stehen noch aus. Die Autorinnen und Autoren dieses Bandes diskutieren deshalb, wie ein neues Ensemble an empirischen Methoden für einen praxisanalytischen Forschungszugang erschlossen werden kann. Sie verdeutlichen die Fruchtbarkeit unterschiedlicher methodischer Zugänge für eine Soziologie der Praxis und eröffnen Einblicke in Erfahrungen mit empirischer Praxisforschung.