Rechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmassnahmen
Handlungshilfe für Betriebsräte






Handlungshilfe für Betriebsräte
Die arbeitskampfrechtliche Literatur konzentriert sich seit Jahrzehnten auf Streik und Aussperrung als den wichtigsten und auch sichtbarsten Formen der Auseinandersetzung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Daneben existieren jedoch eine Reihe sehr viel weniger spektakulärer Auseinandersetzungsformen. In der vorliegenden Arbeit geht es um die Frage, ob Arbeitnehmer Pflichtwidrigkeiten des Arbeitgebers mit einer Zurückbehaltung der Arbeitsleistung beantworten können.
Seit 2015 ist das „Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit“ in Kraft. Die neuen Regelungen gelten für die Geburten ab dem 01. Juli 2015. Ab diesem Zeitpunkt können Eltern zwischen dem Bezug von (Basis-) Elterngeld und ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren. Denn: Der Bezug des bisherigen Elterngeldes ist weiterhin möglich. Die Neuauflage des Basiskommentars kommentiert alle wichtigen Regelungen: Längerer Elterngeldbezug bei Teilzeitarbeit und Partnerschaftsbonus Alleinerziehende profitieren ebenfalls vom ElterngeldPlus Neuregelung ermöglicht flexiblere Elternzeit Elterngeld bei Mehrlingen Die Autorinnen: Inge Böttcher, Rechtsanwältin in Delmenhorst, Referentin in der Erwachsenenbildung mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, Betriebsverfassung und Frauen, zahlreiche Veröffentlichungen. Dr. Bettina Graue, Juristin und Rechtsberaterin in der Arbeitsnehmerkammer, Bremen,
Für eine erfolgreiche Arbeit im Betriebsratsgremiums müssen gesetzliche Grundlagen beachtet werden, die in den §§ 26-41 BetrVG verankert sind. Die Broschüre gibt neu gewählten Betriebsräten Orientierung und dient erfahrenen Interessenvertretern als Nachschlagewerk. Die Autorin gibt einen Überblick über die rechtlichen und praktischen Anforderungen an die Betriebsratsarbeit. Darüber hinaus widmet sie sich auch der Struktur der Aufgabenwahrnehmung der Betriebsratssitzung, der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern, der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers sowie den wesentlichen Anforderungen bei Betriebsversammlungen.