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Andreas Th. Müller

    Der Internationale Strafgerichtshof als Faktor der Globalisierung
    Die Zukunft der Europäischen Union
    Demografie, Partizipation und Repräsentation
    Demokratische Kontrolle völkerrechtlicher Verträge
    • Demokratische Kontrolle völkerrechtlicher Verträge

      Perspektiven aus Österreich und der Schweiz

      • 166pages
      • 6 heures de lecture

      Die Auffassung, dass die auswärtigen Angelegenheiten eine Domäne der exekutiven Gewalt sind, bestimmt bis heute das Verfassungsrecht vieler Staaten. Parlamente haben oft kein Initiativrecht in Bezug auf völkerrechtliche Verträge, sind nicht an der Aushandlung solcher Abkommen beteiligt und erhalten häufig auch gar nicht die notwendigen Informationen, um die Verhandlungen zu begleiten. Völkerrechtliche Verträge beruhen deshalb üblicherweise auf einer schwächer ausgebildeten demokratischen Legitimation als innerstaatliche Gesetze. Die Prärogative der Exekutive im Bereich der vertraglichen Außenpolitik wird jedoch zunehmend hinterfragt. Tatsächlich zeigt sich im 21. Jahrhundert, dass sich außenpolitische Entscheidungen als immer wichtiger für die Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialpolitik und damit für die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger erweisen. Eine einfache Trennung zwischen Außen- und Innenpolitik lässt sich demzufolge nicht mehr aufrechterhalten. Die Diskussion über die demokratische Dimension internationaler Abkommen mag in vielen europäischen Staaten neu sein. Die österreichische Verfassung anerkennt Staatsverträge dagegen schon seit Anbeginn als parlamentarische Rechtssatzform und sieht demgemäß erhebliche Mitwirkungsrechte des Parlaments vor. In der Schweiz müssen völkerrechtliche Abkommen, die die Regierung abschließt, darüber hinaus nicht nur vor dem Parlament, sondern gegebenenfalls auch vor dem Volk bestehen, das sich in Referenden hierzu äußern kann. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der vorliegende Band mit den unterschiedlichen Traditionen der demokratischen Legitimation und Kontrolle völkerrechtlicher Verträge in Österreich und der Schweiz sowie auch auf EU-Ebene.

      Demokratische Kontrolle völkerrechtlicher Verträge
    • Demokratie kann in realen politischen Systemen auf verschiedene Weise vermittelt werden. Insbesondere in parlamentarischen Demokratien, in denen die Entscheidungsgewalt bei einem Gremium liegt, dem die Beherrschten diese Befugnis auf Zeit übertragen. Der Begriff der Repräsentation wird zum Schlüsselbegriff der Demokratie. Die Frage, wer wen und unter welchen Bedingungen repräsentiert, lässt sich aus normativer und faktischer Perspektive stellen. Einerseits lässt sich untersuchen, welche Vorgaben die Rechtsordnung für die Auswahl der Parlamentsmitglieder macht, andererseits kann man fragen, inwieweit Repräsentationsstrukturen und -prozesse in der Realität tatsächlich eingelöst werden. Repräsentationslücken existieren etwa, weil nicht alle Beherrschten Repräsentant* innen ins Parlament entsenden dürfen: Die Bindung des Wahlrechts an die Staatsbürgerschaft, der wahlrechtliche Ausschluss von Staatsbürger*innen aus Altersgründen, wegen Erkrankung oder Behinderung. Schließlich stellt sich die Frage, wie repräsentativ der Vertretungskörper zusammengesetzt ist. Besonders herausfordernd in diesem Zusammenhang bleibt die Gleichbehandlung der Geschlechter und dass die Repräsentations- und Partizipationsdefizite mit demographischen Verschiebungen wachsen. Diese Repräsentationsprobleme werden aus Sicht des österreichischen und schweizerischen Rechts, unter Berücksichtigung einer europarechtlichen Perspektive, untersucht.

      Demografie, Partizipation und Repräsentation
    • Das Projekt der europäischen Integration ist in den letzten Jahren sowohl von innen wie von außen auf die Probe gestellt. Der frühere Kommissionspräsident Juncker sprach sogar von einer „Polykrise“. In Krisenzeiten werden Rufe nach Reformen laut. Der 18. Österreichische Europarechtstag befasste sich mit der Zukunft der Europäischen Union. Der Ergebnisse der Tagung werden in diesem Beiheft einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ein besonderer Fokus liegt zum einen auf Demokratiefragen und Reformprojekten im Bereich des Wahlrechts zum Europäischen Parlament, zum anderen auf Reformen der Wirtschafts- und Währungsunion. Schließlich werden aus der Innenperspektive Möglichkeiten und Grenzen institutioneller Reformen sowie Tendenzen zur Fragmentierung des Unionsrechts untersucht.

      Die Zukunft der Europäischen Union
    • Der im Jahr 2002 errichtete Internationale Strafgerichtshof stellt in vielerlei Hinsicht ein bemerkenswertes Novum in der völkerrechtlichen Landschaft dar. Ziel der angestellten Überlegungen ist es, diese Neugründung in den größeren Zusammenhang der allenthalben konstatierten Globalisierungsdynamiken zu stellen und im Rahmen derselben einer genaueren Analyse zu unterziehen. Dies geschieht unter Rückgriff auf klassische Deutungsmodelle internationaler Beziehungen, vor allem auf die von Immanuel Kant in seiner Friedensschrift vorgelegte Weltrepublikskonzeption. Vor diesem Hintergrund ergeben sich sowohl Ansätze für ein vertieftes Verständnis des Phänomens des Internationalen Gerichtshofs selbst als auch neue Perspektiven für die Debatte zur Globalisierung sowie zu Status und Rolle von Staat und Individuum in dieser.

      Der Internationale Strafgerichtshof als Faktor der Globalisierung