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Manuel Jäger

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
    Bezugnahmeklauseln im Kontext des kirchlichen Arbeitsrechts
    Trennungs- und Kennzeichnungsgebot im Lauterkeits- und Medienrecht
    Voll-Elektro oder Brennstoffzelle. Wie fährt Österreich in die Zukunft?
    • Die Arbeit untersucht das Trennungs- und Kennzeichnungsgebot als Grundprinzip redaktionellen Schaffens aus medien- und lauterkeitsrechtlicher Sicht und geht dabei der Frage nach, ob sich die verschiedenen gesetzlichen Regelungen zu einem kongruenten Normgefüge zusammensetzen lassen. Basierend auf Sinn und Zweck der unterschiedlichen Gebote zur Trennung einerseits und zur Kennzeichnung andererseits werden die gesetzlichen Vorgaben für Rundfunk, Telemedien, Presse und Kino analysiert und medienübergreifende Prinzipien herausgearbeitet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den europarechtlich beeinflussten Bestimmungen zur Rundfunkwerbung, Schleichwerbung und Produktplatzierung. Die im medienrechtlichen Teil gewonnenen Ergebnisse werden vertieft auf ihre Vereinbarkeit mit den lauterkeitsrechtlichen Kennzeichnungsanforderungen an geschäftliche Handlungen in den Medien geprüft, die durch die UWG-Novelle 2015 umfangreich überarbeitet und neu geordnet wurden.

      Trennungs- und Kennzeichnungsgebot im Lauterkeits- und Medienrecht
    • Kaum eine andere arbeitsrechtliche Thematik ist in den vergangenen Jahren so viel diskutiert worden, wie die der Bezugnahmeklauseln. Dies gilt insbesondere für das säkulare Arbeitsrecht. Aber auch im kirchlichen Arbeitsrecht sind viele Fragen im Zusammenhang mit Bezugnahmeklauseln höchst umstritten. Die Beachtung des kirchlichen Propriums, basierend auf der Selbstbestimmungsgarantie der Religionsgesellschaften nach Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV, steht einer pauschalen Übertragung der im weltlichen Arbeitsrecht geltenden Grundsätze der Bezugnahmeklauseln auf das kirchliche Arbeitsrecht entgegen. Unter Berücksichtigung der Eigenart des kirchlichen Arbeitsrechts werden in der Arbeit die in kirchlichen Arbeitsverhältnissen vereinbarten Bezugnahmeklauseln, ihre Auslegung, ihre Bezugnahmeobjekte, ihre vertragliche Inhaltskontrolle, ihre Reichweite und ihr Fortbestand bei einem Betriebsübergang eingehend untersucht und analysiert. Dabei wird aufgezeigt, welchen Einfluss die Bezugnahmeklauseln auf die Funktionsfähigkeit des kirchlichen Arbeitsrechts insgesamt haben. Der Fokus liegt auf der Reichweite der Bezugnahmeklauseln sowie auf ihrer Rolle bei einem Systemwechsel durch Betriebsübergang von einem kirchlichen auf einen weltlichen Rechtsträger. Bei der Erarbeitung der Themenkomplexe wird die jüngste nationale und europäische Rechtsprechung zu Bezugnahmeklauseln ausgewertet und - soweit erforderlich - auf die Übertragbarkeit und Auswirkung auf das kirchliche Arbeitsrecht hin geprüft. Der Band wird herausgegeben von Prof. Dr. Jacob Joussen und Prof. Dr. Gregor Thüsing.

      Bezugnahmeklauseln im Kontext des kirchlichen Arbeitsrechts
    • Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz richtet sich vorrangig an Behörden der Zollverwaltung und kooperierende Institutionen wie Finanzbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, Sozialträger und -ämter sowie Polizei und Staatsanwaltschaften. Es gewährt den Zollbehörden umfassende Befugnisse zur Verfolgung und Bekämpfung von Schwarzarbeit, was Gewerbetreibende in rechtliche Auseinandersetzungen führen kann. Die Kommentierung beleuchtet die Schnittstellen zum Arbeits-, Steuer-, Sozial- und Strafrecht, mit einem besonderen Fokus auf Verfahrensrecht, insbesondere der Abgrenzung zwischen Prüfungshandeln und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie der Zusammenarbeit mit anderen Behörden. Zudem bietet sie Praxishilfen für beratende Anwälte und Steuerberater. Ein Anhang enthält Verwaltungsanweisungen wie den Bußgeldkatalog und ein ABC von Berufsgruppen zur Unterscheidung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit, was Praktikern eine schnelle Übersicht ermöglicht. Vorteile sind die einzigartige Gesamtdarstellung, die Zusammenstellung diverser, teils schwer auffindbarer Arbeitsmaterialien und die umfassende Kommentierung des relevanten Rechts. Zielgruppen sind Rechtsanwälte, Steuerberater, Gewerbetreibende, Bauwirtschaft, Verbände, Personalverantwortliche, Richter sowie Behörden, die mit dem Gesetz befasst sind.

      Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz