Der DG VERLAG bietet vier Satzungen mit Generalversammlung und Vertreterversammlung jeweils mit und ohne Warengeschäft an. Alle diese Mustersatzungen sehen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten vor. Dieser Kommentierung liegt die Satzung mit Generalversammlung ohne Warengeschäft (Artikelnummer 101 130) zugrunde. Soweit im Text jedoch von Generalversammlung die Rede ist, bezieht sich dies in der Regel entsprechend – wie im Genossenschaftsgesetz – auch auf die Vertreterversammlung. Die Kommentierung der Eigenheiten der Vertreterversammlung ist in diesem Buch durch graue Rasterunterlegung des Textes hervorgehoben. Auf die Besonderheiten bei Satzungen mit Warengeschäft wird nicht gesondert eingegangen, da es nur wenige Abweichungen gibt und diese selbsterklärend sind. Das Buch wendet sich an alle, die in knapper und praxisbezogener Form Erläuterungen zum Verständnis der einzelnen Satzungsbestimmungen benötigen. Die angegebene weiterführende Literatur beschränkt sich bewusst auf wenige Werke, die in Kreditgenossenschaften oftmals ohnehin vorhanden sind.
Bernd Gräser Livres


Das Buch „Die Generalversammlung und die Vertreterversammlung der Genossenschaft“ hat sich seit Jahren als wichtiges Hilfsmittel für die Organisation von General- und Vertreterversammlungen bewährt. Sein Text wurde für die vorliegende 8. Auflage aktualisiert, die neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet. Der inhaltliche Aufbau des Buchs folgt dem zeitlichen Ablauf der General- und Vertreterversammlung von der Vorbereitung über die Durchführung, die Erläuterung der Rechte der Versammlungsteilnehmer bis hin zur Nachbereitung. Die Wahlen zur Vertreterversammlung werden in einem eigenen Kapitel behandelt. Der überwiegende Teil der Darstellung betrifft sowohl die Generalversammlung als auch die Vertreterversammlung. Alle Besonderheiten der Vertreterversammlung werden an den betreffenden Stellen jeweils hervorgehoben. In zahlreich aufgenommenen Tipps gibt der Autor unmittelbar praktische Handlungsempfehlungen, die aus der juristischen Begleitung hunderter General- und Vertreterversammlungen resultieren.