Die neue Zuständigkeit des Versicherungsombudsmanns für Beschwerden gegen Versicherungsvermittler hat den Beschwerden über die Beratung bei Vertragsschluss und deren Dokumentation eine neue Dimension verliehen. Da die Angaben des Versicherungsnehmers und des Vermittlers zum Verkauf des Beratungsgesprächs oft widersprüchlich sind, kommt der Dokumentation große Bedeutung zu. Bei unzureichender Dokumentation verschiebt sich die Beweislast dafür, dass der beratungsbedürftige Aspekt gleichwohl besprochen worden ist, zu Lasten des Vermittlers bis hin zur völligen Umkehr. Herr Prof. Dr. Günter Hirsch, Ombudsmann für Versicherungen, gibt in seinem Beitrag einen Einblick in seine Tätigkeiten als Ombudsmann und berichtet über Erfahrungen und Erkenntnisse mit den Beratungs- und Dokumentationspflichten aus der Schlichtungspraxis. Im zweiten Beitrag blickt Herr Dr. Franz Schoser, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrates, auf drei Jahre Erfahrungen und Tätigkeit in diesem Gremium zurück. Er zieht Bilanz zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung auf Bundesebene und berichtet insbesondere über die Arbeit des Normenkontrollrates bei der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie.
Günter Hirsch Livres
30 janvier 1943






Rechtsanwendung, Rechtsfindung, Rechtsschöpfung
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Auf dem Weg zum künstlichen Leben
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des Herausgebers Als ich im Spätherbst 1985 die beiden Autoren Günter Hirsch und Wolfram Eberbach bat, dieses Buch zu schreiben, waren wir den drängenden Fragen der künstlichen Befruchtung und der Gentechnologie schon vielfach während gemeinsamer wissen schaftlicher und publizistischer Arbeit begegnet.