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Wilfried Graf

    Kärnten neu denken
    Aufbruch in eine neue Zeit
    Der Ausweis "sonstiger finanzieller Verpflichtungen" im Jahresabschluß
    Kärnten liegt am Meer
    • Warum hat es 56 Jahre gedauert, bis in Kärnten endlich eine Lösung des "Ortstafelkonflikts" möglich war? Was kann der jüngst geschlossene Kompromiss verändern? Zwanzig Interviews, die nach lebens- und landesgeschichtlichen Erfahrungen, aber auch nach Wünschen und Perspektiven fragen, biten eine Basis, um "alte" Standpunkte in Kärnten neu verstehen zu können.

      Kärnten liegt am Meer
    • Der Ausweis "sonstiger finanzieller Verpflichtungen" im Jahresabschluß

      Darstellung, Abgrenzung und Anwendung des § 285 Nr. 3 HGB

      • 80pages
      • 3 heures de lecture

      Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Es soll mit dieser Arbeit gezeigt werden, welche Funktion der §285 Nr.3 HGB, der eine Pflichtangabe zum Anhang beinhaltet, innerhalb des Jahresabschlusses hat. Der Jahresabschluß soll gemäß §264 Abs.2 HGB über die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Unternehmens einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Zustandsbericht liefern. Der Jahresabschluß hat eine Informationsfunktion, mit der allgemeine Informationen über das Unternehmen geliefert werden, und eine Zahlungsbemessungsfunktion, durch die die Höhe von Auszahlungen an Anteilseigner oder Beschäftigte des Unternehmens ermittelt wird. Der Interessentenkreis des Jahresabschlusses kann äußerst vielseitig sein, so daß die im Jahresabschluß bereitgestellten Informationen im Sinne einer Interessenregelung ein ausgewogenes Gleichgewicht der Interessen der Jahresabschlussadressaten berücksichtigen sollten. Die Unternehmung hat aber auch eigene Interessen, die mittels einer unternehmensspezifischen Bilanzpolitik ihren Niederschlag in dem Jahresabschluß finden. Durch Bilanzierungsund Bewertungswahlrechte läßt sich der Jahresabschluß je nach Interessenlage der Unternehmung gestalten, so daß Unschärfen in Diesem auftreten können. Der Gesetzgeber will jedoch ein möglichst objektives Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage im Jahresabschluß dargestellt haben und hat deshalb solche Pflichtangaben wie den §285 Nr.3 HGB eingeführt. Es soll in dieser Arbeit untersucht werden, ob der §285 Nr.3 HGB dieser vom Gesetzgeber gewollten Relativierung der Angaben in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung genügt und so ein Gegengewicht zu ergebnisverbessernder oder eigenkapitalehöhender Bilanzpolitik ergibt. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: AbkürzungsverzeichnisI AbbildungsverzeichnisIII 1.Problemstellung1 2.Der Anhang als Bestandteil des Jahresabschlusses2 3.Darstellung und Abgrenzung des §285 Nr.3 HGB4 3.1Regelungsinhalt des §285 Nr.2 HGB4 3.2Abgrenzung gegenüber Haftungsverhältnissen8 3.3Abgrenzung gegenüber Verbindlichkeiten10 3.4Abgrenzung gegenüber Rückstellungen12 3.4.1Abgrenzung gegenüber Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten15 3.4.2Abgrenzung gegenüber Drohverlustrückstellungen20 3.4.3Abgrenzung gegenüber Kulanzrückstellungen24 3.4.4Abgrenzung gegenüber Aufwandsrückstellungen26 3.4.4.1Abgrenzung gegenüber Aufwandsrückstellungen mit Passivierungspflicht27 3.4.4.2Abgrenzung gegenüber Aufwandsrückstellungen mit [ ]

      Der Ausweis "sonstiger finanzieller Verpflichtungen" im Jahresabschluß
    • Kärnten neu denken

      Zwei Kontrahenten im Dialog

      Der Obmann des Kärntner Heimatdienstes (KHD), Dr. Josef Feldner, und der Obmann des Zentralverbandes slowenischer Organistationen (ZSO), Dr. Marjan Sturm, diskutieren im Buch historische Konfliktfelder im Verhältnis von Mehrheit und Minderheit und zeigen kreative Lösungen im Ortstafelstreit auf. Das Buch zeichnet den Dialog- und Lernprozess zweier Hauptakteure im jahrzehntelangen Konflikt in Kärnten nach. Es zeigt nicht nur, dass ein konstruktiver Dialog in Kärnten möglich ist, sondern auch wodurch er er ermöglicht wurde und wie er weitergeführt werden könnte.

      Kärnten neu denken