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Markus Würdinger

    Allgemeine Rechtsgeschäftslehre und Unvollkommenheiten des Hauptvertrages im Immobilienmaklerrecht
    Insolvenzanfechtung im bargeldlosen Zahlungsverkehr
    Examens-Repetitorium BGB-Allgemeiner Teil
    Examens-Repetitorium BGB - Allgemeiner Teil
    • Insolvenzanfechtung im bargeldlosen Zahlungsverkehr

      Eine insolvenzrechtsdogmatische Abhandlung zum Insolvenzanfechtungsrisiko bei Überweisungen und Lastschriften in der Insolvenz des Girokontoinhabers

      • 468pages
      • 17 heures de lecture

      Das Insolvenzanfechtungsrecht gilt als die „Königsdisziplin des Insolvenzrechts“. Dieses Instrumentarium der vorgreiflichen Haftungsverwirklichung dient der Massemehrung: Durch die Insolvenzanfechtung sollen ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen, durch die das Schuldnervermögen verkürzt wurde, rückgängig gemacht werden. Besondere praktische Bedeutung entfaltet das Insolvenzanfechtungsrecht im Schnittbereich zum Bankrecht. Die induktiv aufgebaute Abhandlung systematisiert die Fallgruppen, die sich bei Überweisungs- und Lastschriftgeschäften in der Insolvenz des Girokontoinhabers ergeben. Das Kreditinstitut agiert dabei sowohl als Kreditgeberin als auch als Zahlungsmittlerin. Markus Würdinger entwickelt auf der Grundlage dieser Doppelfunktionalität eigene Lösungsansätze und formuliert universelle Lehren zum Insolvenzanfechtungsrecht.

      Insolvenzanfechtung im bargeldlosen Zahlungsverkehr
    • Nach § 652 Abs. 1 S. 1 BGB setzt der Provisionsanspruch des Zivilmaklers gegenüber seinem Auftraggeber u. a. voraus, dass der Hauptvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten zustande kommt. Markus Würdinger befasst sich mit Fallkonstellationen, bei denen bereits bei Vertragsschluss der Grund für ein mögliches Fehlschlagen des Hauptvertrages angelegt ist. Es geht um die Auswirkungen dieser anfänglichen Unvollkommenheiten auf den Provisionsanspruch des Maklers. So wird z. B. auf die anfängliche Unmöglichkeit der Leistung im Hauptvertrag, den anfänglichen Sach- und Rechtsmangel und das anfängliche Bestehen eines Vorkaufsrechts eingegangen. Der Autor betont in der induktiv aufgebauten Arbeit die Verbindungslinien zur allgemeinen Rechtsgeschäftslehre, behandelt die Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts und bietet für einzelne Fallgruppen neue Lösungsansätze an. Nach seiner Auffassung lassen sich mittels einer ergänzenden Auslegung des Maklervertrages typisierte Fälle anfänglicher Unvollkommenheiten generell nicht lösen. § 652 Abs. 1 S. 2 BGB wird als nicht analogiefähig angesehen. Eine teleologische Reduktion des § 652 Abs. 1 S. 1 BGB wird nur in Randbereichen bejaht. Der Lehre von der verdeckten wirtschaftlichen Gleichwertigkeit wird im Kern eine Absage erteilt.

      Allgemeine Rechtsgeschäftslehre und Unvollkommenheiten des Hauptvertrages im Immobilienmaklerrecht