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Winfried Düll

    Recht der Getränkelieferungsvereinbarung
    • Im Jahr 1976 lag der Bierverbrauch pro Kopf in Deutschland bei 151 Litern, seither ist er kontinuierlich gesunken, während der Konsum alkoholfreier Getränke (AfG) wie Mineralwasser, Erfrischungsgetränke und Fruchtsäfte stark angestiegen ist. Diese Veränderung im Verbraucherverhalten blieb den Brauereien nicht verborgen, weshalb sie nach neuen Standbeinen suchten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Heute wird daher ein größerer Fokus auf den AfG-Bereich gelegt, was sich in den Lieferverträgen zwischen Brauereien, Getränkefachgroßhändlern und Wirten widerspiegelt. Der Direktvertrieb durch Brauereien hat in Deutschland eine untergeordnete Rolle, außer in Bayern, wo er häufiger praktiziert wird. In anderen Regionen bedienen sich Brauereien der Distributionsdienste des Getränkefachgroßhandels (GFGH), die ebenfalls Lieferverträge mit Gastronomiebetreibern abschließen. Diese Arbeit beleuchtet die rechtlichen Inhalte von Getränkelieferungsverträgen, die zu beachtenden Besonderheiten und mögliche Streitfälle. Zudem wird auf die Auswirkungen der jüngsten Rechtsreformen eingegangen, wobei auch geltendes EG-Recht berücksichtigt wird. Abschließend werden Möglichkeiten zur Sicherung der Bezugspflicht erörtert.

      Recht der Getränkelieferungsvereinbarung