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Ulrike Heckötter

    Die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des EGMR für die deutschen Gerichte
    • Widersprüchliche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und deutscher Gerichte, wie im Fall »Görgülü« und im Fall »Caroline«, haben in der jüngeren Vergangenheit viel Aufmerksamkeit erregt. Diese Fälle zeigen die Unterschiede in den Rechtsauffassungen und werfen die Frage nach der Bindungswirkung der EGMR-Entscheidungen für deutsche Organe auf. Diese Thematik ist nicht nur für das Verhältnis der nationalen Gerichte zum EGMR relevant, sondern kann auch für den einzelnen Bürger, wie im Fall Görgülü, von existenzieller Bedeutung sein. Die Arbeit bietet einen Überblick über die bisherigen Auffassungen zur Wirkung der EGMR-Urteile in Deutschland sowie über mögliche Neuerungen infolge des Grundsatzurteils des BVerfG. Dabei wird die Bindungswirkung sowohl völkerrechtlich als auch innerstaatlich betrachtet. Auch der Rang der EMRK in Deutschland und mögliche Grenzen der Bindungswirkung werden beleuchtet. Besonders für Bürger ist interessant, wie sich diese Bindungswirkung auf ihre Rechtsschutzmöglichkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht auswirken könnte. Abschließend wird ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen und potenzielle Konfliktpunkte im Verhältnis zwischen nationalen Gerichten und dem EGMR gegeben.

      Die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des EGMR für die deutschen Gerichte