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Thomas Grosse-Wilde

    Erfolgszurechnung in der Strafzumessung
    Abwägung
    • Abwägung

      Voraussetzungen und Grenzen einer Metapher für rationales Entscheiden

      • 429pages
      • 16 heures de lecture

      Das Konzept der Abwägung wird in der praktischen Philosophie ebenso ubiquitär verwendet wie in den Wirtschaftswissenschaften und im Recht. Es ist jedoch voraussetzungsvoller und umstrittener als zumeist angenommen. "Abwägung" bezeichnet einen Vorgang praktischen Überlegens, in den mehrere Aspekte in vergleichender Weise eingehen. Die Skepsis gegen das Konzept gründet darin, dass sich die Metapher nicht auf beliebige Gegenstände anwenden lässt. Insbesondere müssen die Wertzuschreibungen, die das Gewicht der Gegenstände bestimmen, in ihren normativen Grundlagen widerspruchsfrei sein und sie müssen ähnlich wie die Gewichtskräfte, mit denen Körper auf die Schalen einer Balkenwaage einwirken, eine gewisse Kontextinvarianz aufweisen. Das setzt Unabhängigkeitsannahmen voraus, deren Gültigkeit im Falle normativer Bewertungen nicht trivial ist. Der Band dient dem Zweck, diese Zusammenhänge durchsichtiger zu machen. Er entstand auf der Basis einer mehrjährigen Zusammenarbeit von Autor:innen aus den Fächern Philosophie, Jurisprudenz und Ökonomie.

      Abwägung
    • Erfolgszurechnung in der Strafzumessung

      Die verschuldeten Auswirkungen der Tat gemäß § 46 Abs. 2 StGB in einer regelgeleiteten Strafmaßlehre

      Das Erfolgsunrecht der Tat gehört neben der Vorstrafenbelastung und dem Geständnis des Täters zu den wichtigsten Strafzumessungsfaktoren. Welche Tatsachen zum Erfolgsunrecht einer Straftat gehören und welche objektiven und subjektiven Zurechnungsmaßstäbe gelten, ist bis heute umstritten. Eine monographische Untersuchung der verschuldeten Auswirkungen der Tat i. S. v. § 46 Abs. 2 StGB fehlt bisher, die höchstrichterliche Rechtsprechung ist diffus. Anhand dutzender Fälle entwickelt Thomas Grosse-Wilde ein eigenständiges Zurechnungsmodell für das strafzumessungsrechtliche Erfolgsunrecht einer Straftat und die „haftungsausfüllende Kausalität“. Die Arbeit gliedert sich in zwei Teile: Im ersten umfassenden Teil werden allgemeine Fragen des Strafzumessungsrechts erörtert und eine rechtstheoretische (Re-)Konstruktion der Strafmaßentscheidung entworfen. Der zweite Teil widmet sich im Detail mit vielen Beispielen der Auslegung der „verschuldeten Auswirkungen der Tat“ gemäß § 46 Abs. 2 StGB. Die vorliegende Arbeit wurde von der Akademie der Wissenschaften und Literatur Mainz mit der Joachim Vogel-Gedächtnismedaille 2019 ausgezeichnet.

      Erfolgszurechnung in der Strafzumessung