In zahlreichen Publikationen der letzten Jahre zum Wirtschaftsrecht finden sich Begriffe wie „Steuerungsversagen“ oder „Steuerungsinstrument“, die aus der Verwaltungsrechtswissenschaft stammen. Die Autorin untersucht, ob und unter welchen Bedingungen die methodische Herangehensweise der Steuerungstheorie auf privatrechtliche Gesetzgebung übertragen werden kann. Leitfragen sind, ob Privatrecht als Infrastrukturordnung gesellschaftliche Aufgaben übernehmen kann und ob das dispositive Recht als Steuerungsinstrument fungieren kann. Eine sorgfältige Analyse der von der Steuerungstheorie verwendeten Kategorien erfolgt, wobei der Fokus auf Steuerungsinstrumenten, interdisziplinärem Steuerungswissen und dem Steuerungszeitpunkt liegt, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung des Privatrechts und skandalgetriebene Gesetzgebung. Die gewonnenen Erkenntnisse werden auf unternehmerische Entscheidungen des Vorstands in Aktiengesellschaften angewendet, die regulatorische Herausforderungen für Gesetzgeber und Rechtswissenschaft darstellen. Die steuerungstheoretische Analyse beginnt bei den Entscheidungstheorien und berücksichtigt auch Phänomene beschränkter Rationalität. Neben der Business Judgement Rule wird die Bedeutung von Größe und Zusammensetzung des Vorstands für Entscheidungen erörtert. Der prozedurale Ansatz zur Gestaltbarkeit von Entscheidungen überträgt die Verantwortung auf die einzelnen Aktiengesellschaften. Themen wie Entsche
Karen Kück Ordre des livres

- 2015