Gabriela Künzler Livres


Das GATTIWTO-Übereinkommen hat das Submissionswesen in der Schweiz reformiert. Die neue Gesetzgebung basiert auf den Prinzipien der Gleichbehandlung, des Leistungsortsprinzips, der Transparenz, der Vertraulichkeit und der Lohngleichheit. Der Anwendungsbereich umfasst Aufträge über festgelegte Schwellenwerte, die auf Bundes- und Kantonsebene variieren. Bei Überschreitung dieser Schwellenwerte erfolgt eine öffentliche Ausschreibung, sodass alle Unternehmen Angebote einreichen können. Diese Angebote werden hinsichtlich ihrer Eignung geprüft, was in drei Teile gegliedert ist: Teilnahmebedingungen, Eignungskriterien und Zuschlagskriterien. Die Teilnahmebedingungen umfassen Vorschriften zur Begleichung von Steuern, Einhaltung von Arbeits- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie zur Gleichstellung der Geschlechter. Auch Formvorschriften wie die fristgerechte und vollständige Einreichung sind enthalten. Ein Ausschluss eines Anbieters kann in Betracht gezogen werden, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind. Die Eignungskriterien bewerten den wirtschaftlichen Zustand, die Befähigung, Innovation, Erfahrung, Organisation und Vertrauenswürdigkeit der Anbieter. Nach erfolgreichem Bestehen dieser Prüfungsstufen erfolgt die Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien: Zweckmäßigkeit, Qualität, Wirtschaftlichkeit, Termineinhaltung, Kundendienst, Ästhetik und Umweltverträglichkeit. Der Zuschlag wird dem wirtschaftlich günstigsten Ang