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Eckardt Buchholz-Schuster

    Rechtliches Monitoring und psychosozialer Sachverhalt
    Extreme wrong committed by national and supranational inactivity
    • The maritime distress of migrants on the high seas and the anthropogenic climate change represent two of the most significant humanitarian and political challenges of our time. Referring to the Radbruch formula, this paper examines the question of whether state and supranational failure to act on these two complex problems can be classified as extreme injustice from a legal ethical perspective, and what minimum ethical requirements this would imply for states and communities of states. A plea is made for the development and use of corresponding analyses and discourses as normative guidance - doing applied legal philosophy, not only for migrant and climate protection politics, but also for law makers and public discourse. Die Seenot von Migranten auf hoher See und der anthropogene Klimawandel stellen zwei der größten humanitären und politischen Herausforderungen unserer Zeit dar. Unter Bezugnahme auf die Radbruch'sche Formel geht Eckardt Buchholz-Schuster der Frage nach, ob national- und überstaatliches Unterlassen in Bezug auf diese beiden komplexen Probleme aus rechtsethischer Perspektive als extremes Unrecht eingestuft werden kann und welche ethischen Mindestanforderungen dieser Befund für Staaten und Staatengemeinschaften impliziert. Er plädiert dafür, entsprechende Analysen und Diskurse als normative Orientierungshilfe zu entwickeln und zu nutzen - angewandte Rechtsphilosophie für Migrations- und Klimaschutzpolitik, aber auch für Gesetzgeber und öffentlichen Diskurs.

      Extreme wrong committed by national and supranational inactivity
    • In Bezug auf das komplexe methodische Verhältnis zwischen Rechtsbindung und prognostischer Entscheidung bei der Wahrnehmung psychosozial ausgerichteter Aufgaben herrscht nicht erst in jüngster Zeit methodischer Klärungsbedarf. Was kann von psychosozial orientierten Gesetzen in funktionaler Hinsicht konkret erwartet werden, soweit es innerhalb des jeweiligen Anwendungsbereiches in einschlägigen Fällen um die Ausgestaltung von Hilfen bzw. Interventionen geht? Und wie lässt sich die entsprechende gesetzliche Funktion in Bezug auf fachliche Entscheidungen rechtsmethodisch aufgreifen und realisieren – auch und gerade mit Rücksicht auf ggf. inhaltlich und zeitlich abzugrenzende sozialpädagogische Handlungsschritte? Auf Basis der neueren Fachdiskussion der Jahre 2010-2017 zeigt die vorliegende Arbeit methodische, empirische, und wissenschaftstheoretische Perspektiven im Bereich dieses wichtigen, interdisziplinär geprägten Themenfeldes auf. Das abschließende Plädoyer lautet, psychosozial orientiertes materielles Recht systematisch und inhaltlich nicht als Quelle der Determinierung und Feinsteuerung, sondern primär als finales, qualitätssicherndes Instrument innerhalb von Hilfe- und Interventionsprozessen zu begreifen und zu nutzen. Dieser Ansatz mündet in Grundlinien einer anwendungsbezogenen interdisziplinären Entscheidungstheorie.

      Rechtliches Monitoring und psychosozialer Sachverhalt