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Das Gesetz der VR China über die deliktische Haftung
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Zum 1.7.2010 ist das Gesetz der VR China über die deliktische Haftung in Kraft getreten. Es bildet einen weiteren Meilenstein auf dem Weg Chinas zu einem einheitlichen Zivilgesetzbuch. Es bringt eine strukturelle Neuausrichtung und Erweiterung des Individualrechtsschutzes. Das Gesetz schließt wichtige Bereiche des stark fragmentierten gesetzlichen Haftungsrechts, wie beispielsweise die Produkthaftung, die Straßenverkehrshaftung oder die Umwelthaftung ein. Das vorliegendeWerk erläutert die chinesische Literatur anhand von Beispielen aus der Praxis und beziehtdie Rechtsprechung der Volksgerichte mit ein.
Der Autor behandelt zum einen die elektronische Form gemäß § 126a BGB. Schwerpunktmäßig untersucht er dabei die praktischen Anforderungen eines elektronischen Dokuments. Zum anderen beschäftigt er sich mit den Besonderheiten der elektronischen Form im Arbeitsrecht. Er weist nach, dass der Gesetzgeber bei der Schaffung der Ausschlusstatbestände den Überblick verloren hat und eine einheitliche Systematik nicht besteht. Er ist der Meinung, dass auch aus rechtpolitischer Sicht der Ausschluss der elektronischen Form für die Kündigung gemäß § 623 BGB nicht gerechtfertigt ist. Abschließend nimmt er zum Problem der Anwendbarkeit des § 623 BGB bei der Bestellung eines Arbeitnehmers zum Organmitglied einer Gesellschaft Stellung.