The birth of a European constitutional order
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![Legislation for Europe 1992 [nineteen hundred and ninety-two]](https://rezised-images.knhbt.cz/1920x1920/0.jpg)




Das Verhältnis von nationalem Recht und Europarecht begleitet als Grundproblem die europäische Integration seit ihren Anfängen. Der Band greift dieses Grundsatzproblem erneut auf. Um ein möglichst genaues Bild entstehen zu lassen, wie heute das Verhältnis von europäischem und nationalem Recht in Europa beurteilt wird, haben im Mai 2011 in Freiburg 25 Teilnehmer aus dem In- und Ausland aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu diesem Themenkomplex referiert. Die Ergebnisse dieser Konferenz sind in diesem Band veröffentlicht, um sie einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zugleich ist ein zweiter Band in Angriff genommen worden, in dem die Gesamtproblematik weiter vertieft und Kernaussagen für das gegenwärtige und künftige Verhältnis von nationalem Recht und Europarecht – auch über Lissabon hinaus – getroffen werden.
Das Europäische Verwaltungsrecht hat sich inzwischen als eine neue Rechtsdisziplin etabliert. Der vorliegende Band analysiert rechtsvergleichend, welchen Entwicklungsstand das europäische Verwaltungsrecht erreicht hat und wie seine weiteren Zukunftsperspektiven aussehen. In dem Band, zu dem hochrangige internationale Experten aus Wissenschaft und Praxis beigetragen haben, werden die beiden grundsätzlichen Dimensionen des europäischen Verwaltungsrechts ausgelotet: die Entwicklung, die das mitgliedsstaatliche Verwaltungsrecht unter europäischem Einfluss genommen hat („die Europäisierung des Verwaltungsrechts“) und die Herausbildung eines eigenständigen Verwaltungsrechts für die EU aufgrund von Vertragsreformen (zuletzt den Vertrag von Lissabon), Sekundärrecht und vor allem stark expandierender Rechtsprechung der Gemeinschaftsgerichte. Was die Perspektiven anbelangt, äußert sich der Band auch zu der Frage, ob das europäische Verwaltungsrecht künftig jedenfalls teilweise kodifiziert werden oder es bei der kontinuierlichen Fortschreibung durch Richterrecht bleiben sollte. Der Band dient somit für Wissenschaft, Lehre, Studium und Praxis zum einen als aktuelle Einführung, zum anderen als kompetente vertiefende Analyse auf diesem immer wichtiger werdenden Gebiet.
Der Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents markiert einen wesentlichen Schritt europäischer Verfassungsentwicklung. Er ist auf der Regierungskonferenz der EU-Mitgliedstaaten am 17./18. Juni 2004 mit punktuellen Änderungen akzeptiert worden. Der Band liefert eine erste Kommentierung zu den Grundlagen und Sachaussagen des nun gebilligten Textes für eine europäische Verfassung. Der Band ist auf der Basis zweier hochkarätig besetzter Tagungen des Europa-Instituts in Freiburg entstanden. Er fasst die dort abgegebenen Stellungnahmen zu den verfassungsrechtlichen Grundstrukturen und zum wirtschaftsverfassungsrechtlichen Konzept mit einer eigenständigen Gesamtbewertung zusammen. Zugleich verschafft er Einblick in die Vorschläge und Materialien des europäischen Reformprozesses. Mit Beiträgen von P. Badura, U. Becker, M. Böse, E. Brok, M. Carl, T. von Danwitz, U. Everling, J.-F. Flauss, V. Götz, A. Hatje, G. Hirsch, J.-P. Hix, H. Krenzler, C. Ladenburger, J. Meyer, T. Oppermann, H.-W. Rengeling, W.-H. Roth, R. Scholz, J. Schoo, H. Schröter, J. Schwarze, H. Schweitzer, R. Stotz, P. Straub, J. Usher, A. Weitbrecht, I. Winkelmann, J.-M. Woehrling, K. von Wogau und einer zusammenfassenden Gesamtbewertung des Herausgebers J. Schwarze.