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Christian Forster

    Schuldrecht, allgemeiner Teil - 2. Auflage
    Start ins Rechtsgebiet: Schuldrecht, Besonderer Teil
    Traditionelles Taekwon-Do
    Illustriertes Mustertauben-Buch
    • Illustriertes Mustertauben-Buch

      Enthaltend das Gesammte der Taubenzucht

      • 624pages
      • 22 heures de lecture

      Illustriertes Mustertauben-Buch - Enthaltend das Gesammte der Taubenzucht ist ein unveränderter, hochwertiger Nachdruck der Originalausgabe aus dem Jahr 1884. Hansebooks ist Herausgeber von Literatur zu unterschiedlichen Themengebieten wie Forschung und Wissenschaft, Reisen und Expeditionen, Kochen und Ernährung, Medizin und weiteren Genres. Der Schwerpunkt des Verlages liegt auf dem Erhalt historischer Literatur. Viele Werke historischer Schriftsteller und Wissenschaftler sind heute nur noch als Antiquitäten erhältlich. Hansebooks verlegt diese Bücher neu und trägt damit zum Erhalt selten gewordener Literatur und historischem Wissen auch für die Zukunft bei.

      Illustriertes Mustertauben-Buch
    • Traditionelles Taekwon-Do

      Geschichte - Philosopie - Praxis

      Dieses Buch befasst sich eingehend mit der Kunst des traditionellen Taekwon-Do, deren Wurzeln über 2000 Jahre in die Vergangenheit reichen. Der erste Teil widmet sich ausführlich der geschichtlichen Entwicklung der heute weltweit beliebten koreanischen Kampfkunst sowie den Grundzügen des komplexen technischen Systems. Im zweiten Teil wird das Verhältnis dieser Kampfkunst mit der ihr zugrundeliegenden Philosophie und den moralischen Prinzipien des (Zen-)Buddhismus tiefgründig erörtert. Der dritte Teil des Buches ist dem Lernprozess im traditionellen wie im Sport-Taekwon-Do als einer Lebenskunst gewidmet – aus Sicht des Lehrers und aus Sicht des Schülers, mit vielen wertvollen Hinweisen für die Lehr- und Lernpraxis.

      Traditionelles Taekwon-Do
    • Start ins Rechtsgebiet: Schuldrecht, Besonderer Teil

      Eine Einführung mit Fällen

      • 394pages
      • 14 heures de lecture

      Der Besondere Teil des Schuldrechts enthält die spezifischen Regeln der vertraglichen sowie der gesetzlichen Schuldverhältnisse. Diese betreffen einerseits etwa Kauf, Darlehen, Miete, Dienst- und Werkverträge, andererseits die Geschäftsführung ohne Auftrag, die ungerechtfertigte Bereicherung und das Recht der unerlaubten Handlungen. Damit sind gleichzeitig die meisten (klausur-)praktisch wichtigen Anspruchsgrundlagen genannt, mit denen nahezu jegliche Fallprüfung beginnt. Das Buch vermittelt einen Einstieg in die sehr weitläufige, nicht immer übersichtliche Materie und behandelt dabei alle wesentlichen Fragestellungen in angemessenem Umfang. Die knapp 20 Kapitel bieten neben einer systematischen Darstellung des Stoffs über 70 Fälle mit vollständigen Lösungen sowie fast 300 Beispiele. In dieser Hinsicht verfolgt es dasselbe Konzept wie die Bände „Allgemeiner Teil des BGB“ und „Schuldrecht: Allgemeiner Teil“ desselben Autors, an die es auch inhaltlich anknüpft und mit denen es zahlreiche Verweise verbinden.

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    • Schuldrecht, allgemeiner Teil - 2. Auflage

      • 320pages
      • 12 heures de lecture

      Die Neuauflage: Der Allgemeine Teil des Schuldrechts enthält die grundlegenden Regeln für sämtliche Schuldverhältnisse. Er umfasst insofern nicht nur das (klausur-)praktisch wichtige Leistungsstörungsrecht, sondern auch die Beendigung von Verträgen und ihre Folgen, das Schadensrecht sowie den Einbezug Dritter in das übliche Zweipersonenverhältnis. Das Allgemeine Schuldrecht bildet damit das Fundament insbesondere für die einzelnen Vertragstypen des Besonderen Teils, findet aber ebenso im Zusammenhang mit der übrigen Materie des BGB immer wieder Anwendung. Dieses Buch vermittelt einen Einstieg in den streckenweise nicht leicht verständlichen Stoff und behandelt dabei alle wesentlichen Fragestellungen in angemessenem Umfang. Die gut 20 Kapitel bieten neben einer systematischen Darstellung des Stoffs über 80 Fälle mit vollständigen Lösungen sowie fast 300 Beispiele. In dieser Hinsicht verfolgt es dasselbe Konzept wie der „Allgemeine Teil des BGB“ desselben Autors, an den es auch inhaltlich anknüpft und mit dem es zahlreiche Verweise verbinden.

      Schuldrecht, allgemeiner Teil - 2. Auflage