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Stefan Bruinier

    Der Einfluss der Grundfreiheiten auf das internationale Privatrecht
    Bauvertragsrecht
    • Bauvertragsrecht

      Kommentar zu den Grundzügen des gesetzlichen Bauvertragsrechts (§§ 631-650v BGB) unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

      Zum WerkDer Kommentar erfasst das gesamte im BGB geregelte Bauvertragsrecht. Auf Besonderheiten, die sich bei Anwendung der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) ergeben können, wird hingewiesen.Die Kommentierung wird geleitet durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bauvertragsrecht und sorgt somit für eine verlässliche Orientierung für die Praxis.Vorteile auf einen Blick Kommentierung des gesamten Werk- und Bauvertragsrecht unter Berücksichtigung der Besonderheiten der VOB/B, des Rechts der Architekten und Ingenieure, des Verbraucherbaurechts und des Bauträgerrechts Rechtssicherheit durch Ausrichtung der Kommentierung auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH übersichtliche Darstellung der praktischen Probleme, die bei der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem privaten Baurecht auftauchen Zur NeuauflageDas Bauvertragsrecht hat sich insbesondere durch die Rechtsprechung des BGH kontinuierlich weiterentwickelt. Hervorzuheben sind die Entscheidungen zum Vergütungs- und Entschädigungsrechts sowie der Bemessung des Schadensersatzes. Im Recht der Architekten- und Ingenieure hat der Europäische Gerichtshof sich mehrfach zu den Mindest- und Höchstsätzen in den bisherigen Fassungen der HOAI geäußert. Als Folge hat der Verordnungsgeber eine neue HOAI geschaffen. Im Bauträgerrecht gilt es, beurkundungsrechtliche Probleme zu lösen und die Frage zu klären, wer nach der Reform des WEG befugt ist, Mängelrechte am Gemeinschaftseigentum geltend zu machen. Diese Stichworte zeigen exemplarisch den großen Bedarf für eine Neuauflage.ZielgruppeFür Baujuristinnen und Baujuristen in Gerichten, der Anwaltschaft, der Bauverwaltung und der Bauindustrie sowie Bausachverständige und Baupraktikerinnen und Baupraktiker.

      Bauvertragsrecht
    • Die fortschreitende Internationalisierung der Handelsbeziehungen macht auch vor dem Privatrecht nicht Halt. Insbesondere das Europäische Gemeinschaftsrecht mit seinen vier Grundfreiheiten prägt zunehmend das nationale Recht der EG-Mitgliedstaaten. Es stellt sich die Frage, ob sich dieser Einfluss auch auf das Internationale Privatrecht auswirkt, obwohl dieses keine materielle Entscheidung in der Sache trifft. In jüngerer Zeit mehren sich die Stimmen, die einen solchen Einfluss im Grundsatz bejahen. Der Verfasser gelangt unter Berücksichtigung einiger Schlüsselfragen der IPR-Dogmatik zu einem gegenläufigen Ansatz, der klarer differenziert. Er zeigt, dass das IPR in seinem klassischen Verständnis den Anforderungen der Grundfreiheiten in hohem Maße entspricht und die Konflikte größtenteils allein dem Sachrecht zuzuordnen sind. Um eine störende Vermischung zwischen kollisions- und sachrechtlichen Problemen zu vermeiden, empfiehlt er daher eine Rückkehr der Debatte auf die Ebene des Sachrechts und bietet eine Formel an, mit Hilfe derer sich die Wurzel des Konflikts zwischen Grundfreiheiten und nationalem Privatrecht systematisch überzeugend bestimmen lässt.

      Der Einfluss der Grundfreiheiten auf das internationale Privatrecht