Deutschland mehr als ein halbes Jahrhundert nach Hitler sieht sich einer Zunahme von Rechtsextremismus gegenüber, einschließlich der Verwendung von Nazi-Symbolen und der Gewalt gegen Ausländer und Minderheiten. Die Aktivitäten von Auschwitz-Leugnern, die sich als „Revisionisten“ bezeichnen, fügen sich in dieses Bild ein. Die rechtlichen Reaktionen, insbesondere § 130 Abs. 3 StGB, unterscheiden zwischen der Bestrafung revisionistischer Äußerungen als Beleidigung und als Volksverhetzung. Der Autor untersucht, ob die Strafbarkeit des Auschwitz-Leugnens mit straf- und verfassungsrechtlichen Grundprinzipien vereinbar ist und argumentiert, dass die Erkenntnisse der Zeitgeschichtsforschung als Maßstab dienen sollten. Er stellt den aktuellen Stand der Holocaust-Forschung dar und beleuchtet umstrittene Positionen sowie die Urteile deutscher Gerichte in Verfahren gegen NS-Verbrecher. Wandres bietet eine umfassende Analyse des Auschwitz-Leugnens und dessen internationaler Vernetzung, was eine präzise rechtliche Bewertung ermöglicht. Er schließt eine Darstellung der Rechtslage in zwölf anderen Staaten ein. Während Geschichtsrevision keine Ehrverletzung darstellt und nicht zu Pogromstimmung führt, wird die „Auschwitz-Lüge“ als Sammelbeleidigung und Volksverhetzung eingestuft, besonders wenn sie an die NS-Rassenlehre anknüpft. Der Autor warnt davor, das Versagen der Strafjustiz bei NS-Verbrechen durch übermäßige Bestrafung von Auschwitz-Leu
Thomas Wandres Livres

