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Uwe Vahrenbrink

    Die vorgeleistete Begünstigung (§§ 257, 258 StGB)
    Strafrecht AT
    • Die Karteikarten befassen sich mit folgenden Themen: Verfassungsrechtliche Vorgaben für Strafgesetze; die Einteilung der Delikte; Grundstrukturen; das vorsätzliche Begehungsdelikt; Rechtfertigungsgründe (Grundstrukturen); Rechtswidrigkeit (§32, Notwehr; § 34, rechtfertigender Notstand; §§ 228, 904 BGB; Einwilligung und Einverständnis; Festnahmerecht, § 127 StPO); Schuld (Allgemeines, Promillegrenzen, actio libera in causa, entschuldigender Notstand, Notwehrexzess und übergesetzlicher Notstand, Unrechtsbewusstsein); Fahrlässigkeitsdelikt; die Unterlassungstat; das erfolgsqualifizierte Delikt; der Versuch; Rücktritt vom Versuch; Täterschaft und Teilnahme; Anstiftung und Beiholfe; der Irrtum des Alleintäters; der Irrtum bei mehreren Tatbeteiligten, Konkurrenzen.

      Strafrecht AT
    • Infolge der tatbestandlichen Verselbständigung von sachlicher und persönlicher Begünstigung gegenüber der Teilnahme, hat die historisch ältere chronologische Differenzierung zwischen Teilnahme und Begünstigung an Bedeutung verloren. Somit hat eine Überprüfung der Abgrenzungskriterien zu erfolgen. Die vorliegende Untersuchung liefert einen Beitrag zu dieser Diskussion. Dabei zeigt sich die Rechtsfigur der vorgeleisteten Begünstigung als ein für die Abgrenzung besonders charakteristisches Phänomen. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Überprüfung der Voraussetzungen der Beihilfe. Der Forderung auf zusätzliche, über die Kausalität hinausgehende Zurechnungskriterien tritt der Verfasser mit der These entgegen, daß sich bei richtiger Interpretation unter Berücksichtigung des Wortlauts des 27 StGB schon über den Kausalbegriff sinnvolle Lösungen finden lassen.

      Die vorgeleistete Begünstigung (§§ 257, 258 StGB)