Ordensrechtliche Grundbegriffe sind sowohl auf Seiten der Orden als auch auf Seiten der Ordinariate oft nicht hinreichend bekannt. Die „100 Begriffe aus dem Ordensrecht“ sollen durch überschaubare Informationen und weiterführende Literaturhinweise helfen, das geltende Ordensrecht besser zu verstehen und in der Praxis rechtskonform anzuwenden.
Dominicus Michael Meier Livres




Verwaltungsgerichte für die Kirche in Deutschland?
Von der gemeinsamen Synode 1975 zum Codex Iuris Canonici 1983
Zu den unerledigten Aufgaben, die die Würzburger „Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland“ hinterlassen hat, gehört das Thema einer Verwaltungsgerichtsbarkeit innerhalb der katholischen Kirche. Einen neuen Impuls zur Verwirklichung setzte das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken auf seiner Vollversammlung 1993 im Rahmen der Thematik „Dialog statt Dialogverweigerung. Wie in der Kirche miteinander umgehen?“ Der Appell, die damaligen Beschlüsse nunmehr umzusetzen, trifft auf unveränderte Rahmenbedinungen, insbesondere auf das veränderte Prozeßrecht des Codex Iuris Canonici 1983. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, wie es mit den Möglichkeiten, Notwendigkeiten und Chancen einer Verwaltungsgerichtsbarkeit nach dem Würzburger Modell steht, skizziert die rechtsgeschichtlichen Quellen- und Debattenlage und plädiert unter Heranziehung der Parallel-Bereiche aus den evangelischen Kirchen und der staatlichen Gesetzgebung für eine Verwaltungsgerichtsbarkeit auf teilkirchlicher Ebene und aufgrund partikularen Rechts. Es wird eine Ordnung vorgelegt, die mit dem System der kanonischen Rechtsordnung konform geht und in der konkreten Ausgestaltung als zu verwirklichen geeignet nachgewiesen wird.
Der Curator im kanonischen Prozeßrecht
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Das Rechtsinstitut des Curators im Pronzessrecht des CIC wird grundlegend behandelt. Sein Amt dient der Verwirklichung des Verteidigungsrechtes, das sich mit dem fundamentalen Menschen- und Christenrecht begründet, derjenigen, die es selbst nicht wahrnehmen können: Entmündigte und Geistesschwache. Die prozessuale Stellung des Curators wird sowohl für das ordentliche Streitverfahren als auch für einige Sonderverfahren des kanonischen Rechts unter Berücksichtigung der staatlichen Parallelen dargestellt.
Das Herzstück des Ordensrechts ist die Profeß. In Theorie und Praxis unterlag sie einer wechselhaften Geschichte. Die vorliegende Studie hat das Rechtsinstitut der klösterlichen Profeß zum Gegenstand. Ziel der Untersuchung ist, dem rechtshistorischen Werdegang der «professio religiosa» nachzugehen, ihre ordensgeschichtliche Entwicklung und die damit verbundenen Rechtsfolgen näher zu untersuchen und insgesamt die Rechtswirkungen in Kirche und Staat zu beleuchten. Der Schwerpunkt liegt in den Rechtswirkungen der benediktinischen Ordensgelübde. Die Rechtswirkungen der Profeß im staatlichen Recht der BRD, Österreichs und der Schweiz bilden den aktuellen Anlaß dieser Arbeit.