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Josef Gräßle-Münscher

    Kriminelle Vereinigung
    Terror und Herrschaft
    • 2002

      Terror und Herrschaft

      • 164pages
      • 6 heures de lecture

      Der 11. September 2001 setzte auch für Deutschland eine Zeitenwende. Es herrscht ein unerklärter Krieg auf Weltebene, vorgeblich gegen den muslimischen Fundamentalismus. Nichts sei mehr so, „wie es war“, lautete ein gern benutzter Satz, der vielleicht mehr Wahrheit enthielt, als die, die ihn aussprachen, glaubten: Die Dimension hat sich erweitert, die Bedrohung von außen wir als innere Bedrohung empfunden, als ein neuer Terrorismus, ohne dass in der Bundesrepublik auch nur ein einziger Schuss gefallen war. Zwei Pakete neuer Sicherheitsgesetze wurden sofort vom Kabinett beschlossen. Sie beschränken die Freiheitsrechte, führen zu einer „Bewegungskontrolle“ des Bürgers, erlauben die „Ausrasterung“ von Menschen mit bestimmten Merkmalen, stellen die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung unter Strafe. Das Außen und das Innen stehen heute in unmittelbarer Wechselwirkung: „Ein Kontinent brennt“, sagt Arundhati Roy und John Keagan: „Wir entwickeln uns zurück zur Kriegsgesellschaft.“ Gräßle-Münscher zeigt, warum das so ist.

      Terror und Herrschaft
    • 1991

      Der juristische Tatbestand der kriminellen und terroristischen Vereinigung, wie in den Paragraphen 129 und 129a des Strafgesetzbuches definiert, steht im Mittelpunkt dieses Buches, ebenso wie das Verhältnis des Staates zu seinen Feinden. Der Begriff „Feind“ ist bewertender Natur und vermittelt eine Bedrohungssituation, weshalb er im politischen Strafrecht traditionell bevorzugt wird. Es geht nicht um die Verfolgung einzelner Staatsfeinde, sondern um Kollektive und Gruppen, die sich als politische Bewegungen verstehen. Zu den Opfern zählen klassische staatsfeindliche Bewegungen, Burschenschaften, Arbeiterbünde sowie Parteien wie SPD und KPD und Untergrundbewegungen wie die RAF. Der Autor widerspricht der geltenden Doktrin, die diese Tatbestände als gewöhnliche Kriminalität einstuft, und vertritt die These der historischen Kontinuität. Er argumentiert, dass die klassischen Tatbestände der Staatsgefährdung und des Hochverrats mit dem Übergang zum modernen Staat obsolet geworden sind, da sie breit organisierte politische Bewegungen voraussetzen, vor denen der moderne Staat keine Angst mehr hat. Der Fokus liegt auf der Basisbewegung, die die eigentliche politische Opposition bildet. Während die Tatbestände der kriminellen und terroristischen Vereinigung den Anschein erwecken, gegen Gewaltkriminalität vorzugehen, zeigt der Autor, dass sie tatsächlich die moderne radikale Ideenbewegung verfolgen.

      Kriminelle Vereinigung