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Michael Kahlo

    Das Problem des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges bei den unechten Unterlassungsdelikten
    Fichtes Lehre vom Rechtsverhältnis
    Die Handlungsform der Unterlassung als Kriminaldelikt
    • Die Handlungsform der Unterlassung als Kriminaldelikt

      Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung zur Theorie des personalen Handelns

      Der Autor unternimmt eine genauere Begründung und damit auch Umgrenzung der nach wie vor problematischen Unterlassung im Strafrecht. Nachdem sie ihre gedankliche Basis im Begriff der Handlung als dem Fundamentalbegriff personaler Praxis gefunden hat, entwickelt die Untersuchung dessen damit geforderte Bestimmung sowohl durch genuin strafrechtliche Überlegungen zu zentralen Prinzipien und Figuren der allgemeinen Strafrechtslehre als auch grundlagentheoretisch in Auseinandersetzung vor allem mit der neuzeitlich-kritischen Philosophie praktischer Freiheit (Kant). Von dem dadurch gewonnenen, freiheitsbegrifflich erhärteten Verständnis rechtssubjektiven Handelns werden sodann die unechten Unterlassungen als echte Verletzungshandlungen im strafrechtlichen Sinne vorgestellt und konkretisiert. Abschließend werden am Beispiel des Straftatbestands der Unterlassenen Hilfeleistung (§ 323 c StGB) die echten Unterlassungen als Kriminaldelikte ausgewiesen und begrifflich erfaßt. Es wird gezeigt, wie sich auch zwischen an sich selbständigen Handlungssubjekten Rechtspflichten legitimieren lassen, die positive praktische Leistungen für Andere zum Gegenstand haben. Nicht zuletzt wird dabei ein allgemein maßgebliches Kriterium eingeführt, an dem sich echte Unterlassungsdelikte in einem strikt freiheitlich-rechtsstaatlichen Strafrecht überhaupt messen lassen müssen.

      Die Handlungsform der Unterlassung als Kriminaldelikt
    • Wissenschaftler aus Italien, Österreich und der Bundesrepublik Deutschland setzten sich in einem Seminar an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main mit den §§ 1-4 der „Grundlage des Naturrechts nach Principien der Wissenschaftslehre“ von Johann Gottlieb Fichte auseinander. Die bei dieser Gelegenheit gehaltenen Vorträge werden hier veröffentlicht. Aus dem Inhalt: R. Zaczyk: Die Struktur des Rechtsverhältnisses (§§ 1-4) im Naturrecht Fichtes - V. Hösle: Intersubjektivität und Willensfreiheit in Fichtes „Sittenlehre“- C. Cesa: Zur Interpretation von Fichtes Theorie der Intersubjektivität - L. Siep: Naturrecht und Wissenschaftslehre - M. Köhler: Zur Begründung des Rechtszwangs im Anschluß an Kant und Fichte - A. Wildt: Recht und Selbstachtung. Im Anschluß an die Anerkennungslehre von Fichte und Hegel - W. Bartuschat: Zur Deduktion des Rechts aus der Vernunft bei Kant und Fichte

      Fichtes Lehre vom Rechtsverhältnis
    • Die »Strafrechtlichen Abhandlungen – Neue Folge« wurden 1957 von Eberhard Schmidhäuser in Zusammenarbeit mit den deutschen Strafrechtslehrern in der Nachfolge der von Hans Bennecke begründeten »Strafrechtlichen Abhandlungen« (1896 bis 1942) eröffnet. Ihr Ziel ist es, wie das ihrer Vorgängerin, hervorragenden Arbeiten des strafrechtswissenschaftlichen Nachwuchses eine angemessene Veröffentlichung zu sichern. Aufgenommen werden ausgezeichnete Dissertationen und Habilitationen zum Strafrecht und Strafprozessrecht sowie zur Straftheorie. 1986 wurde Friedrich-Christian Schroeder (Regensburg) zum Herausgeber bestellt, 2007 trat Andreas Hoyer (Kiel) als weiterer Herausgeber an die Stelle des verstorbenen Eberhard Schmidhäuser. Die Aufnahme in die Reihe erfolgt auf Vorschlag eines Strafrechtslehrers.

      Das Problem des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges bei den unechten Unterlassungsdelikten