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Timo Handel

    Meldestellenbeauftragte
    LkSG
    • LkSG

      Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)

      • 593pages
      • 21 heures de lecture

      Zum WerkDas Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) wurde 2021 beschlossen und steuert das wirtschaftliche Handeln von in Deutschland ansässigen Unternehmen, indem ihnen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten auferlegt werden, die sie innerhalb ihrer Lieferketten zu beachten haben.Mit dem Gesetz werden Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, die in den 3 bis 10 LkSG festgelegten "menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden" ( 3 Abs. 1 Satz 1 LkSG).Der neue Kommentar enthält eine praxisorientierte Erläuterung des LkSG mit Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Regelungen in die Praxis.Abgerundet wird das Werk durch ein ausführliches Sachverzeichnis für den schnellen, gezielten Zugriff.Vorteile auf einen Blick aktuell kompakt praxisorientiert ZielgruppeAlle Unternehmen - unabhängig von ihrer Rechtsform - mit in der Regel mehr als 3.000 (ab 1.1.2024: 1.000) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland und einer Hauptverwaltung, Haupt- oder Zweigniederlassung beziehungsweise einem Sitz im Inland.

      LkSG
    • Meldestellenbeauftragte

      Rechte, Pflichten und Praxishinweise für Beauftragte nach dem HinweisgeberschutzG

      Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der deutsche Gesetzgeber erstmals ein allgemeingültiges Gesetz geschaffen, das Pflichten und Vorgaben zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems bzw. einer internen Meldestelle und von Meldekanälen regelt. Der Gesetzgeber kommt damit seiner Verpflichtung aus der sog. EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) nach und hat diese in deutsches Recht umgesetzt. Insbesondere Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind danach verpflichtet, eine interne Meldestelle und einen Kanal zur Meldung von Informationen über Verstöße einzurichten und zu betreiben. Die Funktion der internen Meldestelle kann durch sog. Meldestellenbeauftragte ausgeübt werden. Diese müssen diverse Anforderungen des Gesetzes erfüllen und zur Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle entsprechend qualifiziert sein. Das vorliegende Werk gibt Meldestellenbeauftragten einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen des HinSchG, insbesondere an die interne Meldestelle, den vorzuhaltenden Meldekanal, das Verfahren nach Eingang einer Meldung und die zu ergreifenden Folgemaßnahmen. Ebenfalls betrachtet werden die in diesem Zusammenhang nicht zu unterschätzenden datenschutzrechtrechtlichen und arbeitsrechtsrechtlichen Implikationen. Dabei werden stets Praxishinweise zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems sowie Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und deren Einhaltung gegeben.

      Meldestellenbeauftragte