What are the implications of combating the pandemic for basic principles of the rule of law and for the various system levels of the law? Are there such things as best practices in pandemic control? Finally, can models and models of legal regulation of a pandemic be derived from the geopolitical context? The following contributions contain divergent national models of pandemic regulation. Conclusions and recommendations may be derived from this, which could be applied to the respective national legislation. As a normative consequence of these experiences, the question will arise to what extent the European legal framework must be strengthened, even harmonised. With contributions by Silvia Allegrezza | Géraldine Bachoué | Basak Baglayan | Stefan Braum | Fatima Chaouche | Jörg Gerkrath | Katrin Kappler | Séverine Menétrey | Valsamis Mitsilegas | Adan Nieto Martin | Sandra M. B. Picicuto | Maitena Poelemans | Ralf Poscher | Rosaria Sicurella | Li-ann Thio | Santiago Wortman Jofre
Stefan Braum Livres



Selten zuvor waren die Möglichkeiten und Anwendungsbreiten des Strafrechts so groß wie heute. Auf internationaler Ebene entstehen Instanzen zur Verfolgung von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. In der Europäischen Union wird diskutiert, wie man den EU-Haushalt mit strafrechtlichen Mitteln schützen kann, was das nationale Strafrecht in den Mitgliedsstaaten verändert hat. Der Straftatbestand des Subventionsbetrugs hat sich erheblich erweitert, und die Korruptionsdelikte wurden verschärft; auch der Kapitalmarkt soll durch Strafrecht geschützt werden. Diese Arbeit sucht ein übergeordnetes Prinzip, das die Legitimation eines über den Nationalstaat hinausreichenden Strafrechts erklärt. Dieses Prinzip ist die Strafgesetzlichkeit, die als universell verbindlicher Maßstab für transstaatliche Strafrechtsentwicklung angesehen wird. Daraus folgt, dass Strafrecht über den Staat hinaus als Völkerkriminalrecht begründet werden kann. Zum Schutz der Finanzinteressen der EU ist dies jedoch weder legitim noch geeignet. Die Alternative ist klar: Europa bietet dem Strafrecht eine große Chance, das nationale Strafrecht zu entlasten und durch wirksamere, weniger eingriffsintensive Regeln zu ersetzen. Die Europäische Strafgesetzlichkeit fordert eine normative Entkriminalisierung.
Geschichte der Revision im Strafverfahren von 1877 bis zur Gegenwart
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Die Revision war stets Gegenstand kriminalpolitischer Reformdiskussionen. Ihr gegenwärtiger Zustand wird von Wissenschaft und Praxis als unbefriedigend empfunden. Die Arbeit zeigt auf, daß dieser gegenwärtige Zustand das historische Produkt eines kontinuierlichen Verlustes an Prinzipiengebundenheit darstellt, wie sie die Genese des Revisionsrechts noch prägte. Einmal von rechtsstaatlichen Prinzipien losgelöst und unter die Ägide des Revisionszweckdenkens gestellt, erweist sich das Rechtsmittel als brauchbares politisches Machtinstrument im Nationalsozialismus. Unter der Prämisse eines neuen kategorischen Imperativs, so zu handeln, daß sich Auschwitz nicht wiederhole, fordert der Autor eine an der Freiheitssicherung des Bürgers orientierte Wende in der kriminalpolitischen und wissenschaftlichen Diskussion um die Revision.