Plato's timeless dialogues offer readers a window into the ancient philosophical ideas that have shaped Western thought for millennia. From discussions of justice and truth to debates over the nature of reality itself, these dialogues continue to inform and inspire thinkers and scholars around the world.
Das Lehrbuch bietet eine umfassende Übersicht über Haut- und Geschlechtskrankheiten und richtet sich sowohl an Ärzte als auch an Studierende. Es basiert auf der Originalausgabe von 1893 und vermittelt fundierte medizinische Kenntnisse zu Diagnose und Behandlung dieser Krankheitsbilder. Die detaillierte Darstellung und die historischen Perspektiven machen es zu einer wertvollen Ressource für die medizinische Ausbildung und Praxis.
Das Buch bietet eine umfassende Darstellung des Getreidehandels an der Berliner Börse, um sowohl jungen Kaufleuten als auch erfahrenen Praktikern als Lehr- und Nachschlagewerk zu dienen. Es adressiert das wachsende Interesse an der Thematik, auch außerhalb des Getreidehandels, und fördert das Verständnis für die Handelspraktiken.
Eine Untersuchung der gewollten Einschränkung der Testierfreiheit im klassischen römischen Recht
Im klassischen römischen Recht ist der Paterfamilias an strenge Erbfolgeregelungen gebunden. Bindende Verfügungen über sein Erbgut zu Lebzeiten sind zugunsten der Testierfreiheit verboten. Aufgrund der Möglichkeiten, Testamente nach dem Erbfall durch die querela inofficiosi testamenti anzufechten, können Erblasser nie gänzlich auf die Durchsetzung ihres Testierwillens vertrauen. Um sicher zu gehen, dass die Person seiner Wahl zum Erbe seines Vermögens wird, stehen dem römischen Paterfamilias jedoch Alternativen offen. Durch Verstoßung des erbberechtigten Sohnes und Adoption eines präferierten Erbens kann die Wirkung eines Erbvertrages erreicht werden. In Übungsfällen der Studenten wird die abdicatio eines filius und nachfolgende adoptio breit diskutiert. Die vorliegende Arbeit untersucht diese Möglichkeiten in literarischen und historischen Quellen und geht der Frage nach, ob römische Juristen eine derartige Umgehungsform abseits der juristischen Ausbildung auch in der Praxis anerkennen.