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Andrea Bertram

    Verfassungsbeschwerde gegen Schulpflicht für Volljährige vom 8. Dezember 2015, 1 BvR 3157/15
    Verfassungsbeschwerde gegen Schulbesuchsanordnung mit Zwangsgeldandrohung für Eltern - zur Durchsetzung der Schulpflicht gegen den Willen des Kindes vom 23.September 2016 - 1 BvR 2222/16 (1 BvR 2223/16)
    Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsgeldvollstreckung vor Ende des Klageweges - zur Durchsetzung der Schulpflicht gegen den Willen des Kindes vom 04. November 2017 1 BvR 2491/17
    Verfassungsbeschwerde gegen Schulbesuchsanordnung und Zwangsgeld für Eltern - zur Durchsetzung der Schulpflicht gegen den Willen des Kindes vom 10. Oktober 2018 - 1 BvR 2625/18
    Der R-Wert-Betrug
    • Der R-Wert-Betrug

      Vorgetäuschte Wirksamkeit von Corona-Schutzmaßnahmen in der COVID-19-P(l)andemie

      • 128pages
      • 5 heures de lecture

      Die Analyse beleuchtet die politischen Maßnahmen während der Corona-Pandemie, insbesondere die Distanzierungsmaßnahmen und Lockdowns. Es wird kritisch hinterfragt, ob diese nicht-pharmazeutischen Interventionen tatsächlich die gewünschten Effekte zur Eindämmung des Infektionsgeschehens erzielt haben, insbesondere im Hinblick auf die gravierenden Eingriffe in die Grundrechte und die damit verbundenen Kollateralschäden.

      Der R-Wert-Betrug
    • Dokumentation (Originaldokumente im DIN A4-Format) der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2625/18, die auf derselben Schulbesuchsanordnung beruht wie die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2222/16 (sofortige Vollziehung, Prozesskostenhilfe) und 1 BvR 2491/17 (Zwangsgeldvollstreckung vor Ende des Klageverfahrens) aus Band 2 bzw. 3 dieser Reihe, jedoch nach Ende des Rechtsweges, nachdem trotz vorgetragener verfassungsrechtlicher Einwände das Verwaltungsgericht Münster die Schulbesuchsanordnung und Zwangsgeldfestsetzung für rechtens erklärt und das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufung nicht zugelassen hatte. Die vorliegende Verfassungsbeschwerde zeigt jedoch, dass die verfassungsrechtliche Bewertung und die bisherige Rechtsprechung des BverfG zu Schulpflicht und Schulzwang keineswegs so eindeutig sind, wie es die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen nahelegen.

      Verfassungsbeschwerde gegen Schulbesuchsanordnung und Zwangsgeld für Eltern - zur Durchsetzung der Schulpflicht gegen den Willen des Kindes vom 10. Oktober 2018 - 1 BvR 2625/18
    • Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsgeldvollstreckung vor Ende des Klageweges - zur Durchsetzung der Schulpflicht gegen den Willen des Kindes vom 04. November 2017 1 BvR 2491/17

      Dokumentation einer ohne Begründung nicht zur entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung eines Zwangsgeldes durch Gerichtsvollzieher bereits vor Ende des Klageverfahrens, um die Eltern eines minderjährigen Kindes zu beugen, gegen den Willen und das Wohl ihres Kindes für dessen regelmäßigen Schulbesuch zu sorgen

      Dokumentation (Originaldokumente im DIN A4-Format) der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2491/17, die auf derselben Schulbesuchsanordnung beruht wie die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2222/16 aus Band 2 dieser Reihe, wobei die Schulbehörde zusätzlich ein Zwangsgeld in Höhe von je 500 Euro gegen beide Eltern festgesetzt hatte. Die gemeinsame Verfassungsbeschwerde der Eltern richtet sich gegen die Vollstreckung der Zwangsgelder ohne rechtskräftiges Urteil, da die hohen Anforderungen an sofort vollstreckbare Zwangsmaßnahmen nicht erfüllt seien und die Eltern keine Möglichkeit hätten, die Zwangsmaßnahmen durch Erfüllung der Schulbesuchsanordnung abzuwehren, da sie, nachdem alle bisherigen Maßnahmen erfolglos geblieben waren, in einem Konflikt zwischen Einhaltung der Schulpflicht und dem Wohl ihres Kindes stünden.

      Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsgeldvollstreckung vor Ende des Klageweges - zur Durchsetzung der Schulpflicht gegen den Willen des Kindes vom 04. November 2017 1 BvR 2491/17
    • Dokumentation (Originaldokumente im DIN A4-Format) der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2222/16 eines Vaters gegen die sofortige Vollziehung einer Schulbesuchsanordnung, verbunden mit der Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2500 Euro (die Mutter erhielt dieselbe Schulbesuchsanordnung mit Zwangsgeldandrohung), sollte er nicht gegen den Willen seines 13-jährigen Sohnes für dessen regelmäßigen Schulbesuch sorgen, da sowohl das VG Münster als auch das OVG Münster die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage abgelehnt hatten. Da außerdem die Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten der Klage abgelehnt worden war, richtet sich die Verfassungsbeschwerde auch gegen die Verweigerung der Prozesskostenhilfe. Die Verfassungsbeschwerde der Mutter mit dem AZ 1 BvR 2223/16 ist nahezu identisch und ist daher nicht gesondert abgedruckt. Hinweis: Die ebenfalls auf dem vorliegenden Fall basierenden Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2491/17 und 1 BvR 2625/18 werden in den Bänden 3 und 4 dieser Reihe dokumentiert, die ab August 2019 erhältlich sind.

      Verfassungsbeschwerde gegen Schulbesuchsanordnung mit Zwangsgeldandrohung für Eltern - zur Durchsetzung der Schulpflicht gegen den Willen des Kindes vom 23.September 2016 - 1 BvR 2222/16 (1 BvR 2223/16)
    • Dokumentation (Originaldokumente im DIN A4-Format) der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3157/15 gegen die in NRW über den Beginn der Volljährigkeit hinaus geltende Schulpflicht (Schulzwang), ohne dass ein Ausbildungsverhältnis besteht. Im vorliegenden Fall hätte der betroffene junge Mensch nach seinem 18. Geburtstag noch fast ein Jahr lang eine Schule besuchen müssen, obwohl kein Ausbildungsverhätnis bestand und er sich selbstständig zu Hause auf einen externen Schulabschluss vorbereitete. Der Betroffene verweigerte den Schulbesuch als ungerechtfertigten Eingriff in seine Grundrechte und wurde deshalb gerichtlich mit einem Bußgeld von 200 Euro belegt, womit auch die entstandenen Gerichts-und Anwaltkosten vom Betroffenen zu zahlen waren. Die Beschwerde wurde - ohne Begründung - nicht zur Entscheidung angenommen. Die Reihe, zu der auch dieser Band gehört, will eine Möglichkeit eröffnen, sich ein Bild auch von denjenigen Verfassungsbeschwerden zu machen, die das BVerfG unbegründet nicht zur Entscheidung annimmt und daher nicht veröffentlicht.

      Verfassungsbeschwerde gegen Schulpflicht für Volljährige vom 8. Dezember 2015, 1 BvR 3157/15