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Christopher Weuthen

    Die arbeitszeitrechtliche Bewertung des Bereitschaftsdienstes durch den EuGH
    • Die arbeitszeitrechtliche Bewertung des Bereitschaftsdienstes durch den EuGH

      Wirksamer Arbeitnehmerschutz oder Blockade flexibler Arbeitszeitgestaltung? Zugleich eine Untersuchung der Grundlagen und Charakteristika des Bereitschaftsdienstes im nationalen, internationalen und supranationalen Recht

      Bereitschaftsdienste sind im öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft essenziell für die Arbeitsorganisation, insbesondere in Krankenhäusern und Notfalleinrichtungen wie Feuerwehr und Polizei. Lange gab es Uneinigkeit über die arbeitsrechtliche Einordnung dieser Dienste. Der Europäische Gerichtshof hat seit 2001 klargestellt, dass die Richtlinie 2003/88/EG eine Einstufung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit erfordert. Diese Entscheidungen führten dazu, dass bewährte Arbeitszeitmodelle in vielen Mitgliedstaaten nicht mehr aufrechterhalten werden konnten. Um auf die geänderte Rechtslage zu reagieren, griffen viele Länder auf die Opt-out-Klausel zurück, die ursprünglich nur vorübergehend in die Richtlinie aufgenommen wurde. Mehrere Reformversuche scheiterten an unterschiedlichen Auffassungen der europäischen Gesetzgeber. Diese Untersuchung analysiert, ob die Urteile des EuGH rechtlich überzeugend sind und ob sie eine sachgerechte Bewertung des Bereitschaftsdienstes ermöglichen. Zudem wird die Abgrenzung zu Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft betrachtet. Die aktuellen Richtlinien und die EuGH-Rechtsprechung werden untersucht, um zu klären, ob der Bereitschaftsdienst zwingend unter die Definition der Arbeitszeit fällt. Abschließend werden verschiedene Lösungsmöglichkeiten für die Herausforderungen des Bereitschaftsdienstes unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung des Arbeitszeitrechts und neuer arbeitsmediz

      Die arbeitszeitrechtliche Bewertung des Bereitschaftsdienstes durch den EuGH