Acheter 10 livres pour 10 € ici !
Bookbot

Carlo Peer

    Das Leistungsverzeichnis bei Bauwerkverträgen
    Der Werkvertrag Art. 363-379 OR
    • Der Werkvertrag Art. 363-379 OR

      • 1300pages
      • 46 heures de lecture

      Das Werkvertragsrecht (Art. 363 379 OR) hat in der juristischen Praxis eine hohe Bedeutung. Dieser Berner Kommentar stellt die einschlägige Lehre und Rechtsprechung gut verständlich dar und beleuchtet die verschiedenen Phasen der Vertragsabwicklung. Er beantwortet häufig gestellte Fragen zum Werkbegriff, zu den Terminen, zur Vergütung sowie zur Haftung der Vertragsparteien. Im Fokus steht die Vertragspraxis: Die fundierten Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen des gesetzlichen Werkvertragsrechts zeigen Probleme auf, die es mit geschickter Vertragsgestaltung zu umgehen gilt. Der Kommentar unterbreitet mögliche Lösungsansätze und weist auf verbreitete, vom Gesetz abweichende Vertragsklauseln hin. Besondere Beachtung erlangen dabei aus der Bau-, Planungs- und IT-Branche bekannte AGB: die SIA-Norm 118, die SIA-Leistungs- und Honorarordnungen für Planerinnen und Planer sowie die SIK-AGB für Informationstechnologie und Telekommunikation. Die klar strukturierte Kommentierung wurde vollständig neu verfasst und erläutert neben den vertragsrechtlichen Themen auch prozessuale Aspekte, die im Streitfall von grosser Bedeutung sind.

      Der Werkvertrag Art. 363-379 OR
    • Die Beschreibung der vom Unternehmer vertraglich geschuldeten Bauleistung ist das Kernstück eines jeden Bauwerkvertrages. Sie erfasst die Arbeitsergebnisse, die quantitativ und qualitativ vereinbart werden, somit das, was nach dem Vertrag gebaut werden soll. Genau diese Arbeitsergebnisse werden häufig in einem Leistungsverzeichnis definiert und festgelegt, was dessen herausragende Bedeutung in der Baupraxis und im Bauwerkvertragsrecht unterstreicht. Die vorliegende Freiburger Dissertation erfasst und beantwortet die wesentlichen Rechtsfragen, die sich bei Bauwerkverträgen rund um das Leistungsverzeichnis stellen. Sie soll eine Hilfestellung bieten, um rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Leistungsverzeichnissen zu vermeiden, zu lösen und haftungsrechtliche Problematiken zu klären. Autor: Carlo Peer

      Das Leistungsverzeichnis bei Bauwerkverträgen