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Sebastian Rosentritt

    Die Gefahrtragung im europäischen und internationalen Kaufrecht
    • 2018

      Die Gefahrtragung im europäischen und internationalen Kaufrecht

      CISG, INCO-Terms, Vorschlag für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht, Verbraucherrechterichtlinie und deutsches Recht in vergleichender Perspektive

      Die verkaufte Ware wird bei der Abwicklung des Kaufvertrages der Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung ausgesetzt. Kaufverträge können auf ganz unterschiedliche Art und Weise abgewickelt werden und damit kann die gegenständliche Ware auch in unterschiedlichem Umfang Gefahren ausgesetzt sein. Geht die Ware nun nach dem Vertragsschluss unter oder gelangt sie beschädigt zum Käufer, stellt sich die Frage, wer das wirtschaftliche Risiko des Untergangs oder der Beschädigung trägt. Kann der Käufer weiterhin die Lieferung verlangen und muss er den Kaufpreis zahlen? Sebastian Rosentritt geht dieser klassischen schuldrechtlichen Frage rechtsvergleichend im europäischen und internationalen Kontext unter Berücksichtigung der Praxis des internationalen Handels nach.

      Die Gefahrtragung im europäischen und internationalen Kaufrecht