Können Veranstalter von kommerziellen Fußballspielen für die hohen Polizeieinsatzkosten zur Verantwortung gezogen werden? Ende 2014 trat ein Gesetz in Kraft, das eine einmalige gesetzliche Grundlage in Deutschland schuf, um Veranstalter gewinnorientierter Großveranstaltungen an diesen Kosten zu beteiligen. Diese Regelung, die sich auf § 4 Abs. 4 BremGebBeitrG stützt, zielt konkret auf die Fußball-Heimspiele des SV Werder Bremen ab und ist auf wenige Risikospiele pro Saison beschränkt, bei denen Gewalthandlungen zu erwarten sind. Die erste Gebührenforderung der Freien Hansestadt Bremen in Höhe von über 425.000 Euro für den Polizeieinsatz beim Spiel gegen den Hamburger SV im April 2015 verdeutlichte die finanziellen Dimensionen dieser Thematik. Diese Forderung war auch Gegenstand eines Urteils des Verwaltungsgerichts Bremen im Mai 2017, das jedoch die verfassungsrechtlich relevanten Fragen offenließ. Marcel Leines untersucht die rechtlichen Voraussetzungen für eine gebührenrechtliche Inanspruchnahme und klärt, ob und wie Fußballveranstalter diese erfüllen können. Der Autor trägt dazu bei, die bestehende Rechtsunsicherheit in diesem Bereich erheblich zu verringern.
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