Plus d’un million de livres à portée de main !
Bookbot

Maximilian Wolf

    Bereicherungsausgleich bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter
    Finanzierungsbedingungen des Handwerks in Krisenzeiten am Beispiel der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008, 2009
    Fachkräftesicherung in Handwerksbetrieben
    • Bereicherungsausgleich bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter

      Zugleich ein Beitrag zur Simulation von Verträgen durch die Eingriffskondiktion

      Der Anwendungsbereich der Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB) bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter ist bislang weitestgehend Terra incognita. Zumeist werden Eingriffe in Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung ausschließlich deliktsrechtlich eingeordnet. Lediglich zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht haben sich Ansätze eines Bereicherungsausgleichs herausgebildet. Mit dem vorliegenden Werk wird diese Lücke in der bereicherungsrechtlichen Dogmatik geschlossen. Eine Anwendung des herrschenden bereicherungsrechtlichen Verständnisses auf Eingriffe in höchstpersönliche Rechtsgüter legt offen, dass die Lehre vom Zuweisungsgehalt ohne Rücksicht auf den Parteiwillen einen Vertragsschluss zwischen Bereicherungsgläubiger und Bereicherungsschuldner simuliert und letztlich eine Ausprägung des überwunden geglaubten faktischen Vertrags ist. Vor diesem Hintergrund plädiert der Autor für ein neues Verständnis der Eingriffskondiktion.

      Bereicherungsausgleich bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter