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Julius Baron

    1 janvier 1834 – 9 juin 1898
    Abhandlungen aus dem römischen Zivilprozess
    Abhandlungen aus dem römischen Civilprozess
    Die Condictionen
    Abhandlungen aus dem römischen Civilprozess
    Abhandlungen aus dem römischen Civilprozess
    Angriffe auf das Erbrecht
    • Der unveränderte Nachdruck der Originalausgabe von 1877 bietet einen authentischen Einblick in die damalige Zeit und deren gesellschaftliche Gegebenheiten. Leser können sich auf die originale Sprache und Ausdrucksweise freuen, die das historische Flair der Epoche einfängt. Diese Neuauflage ist ideal für Geschichtsinteressierte und Liebhaber klassischer Literatur, die die Werke vergangener Zeiten in ihrer ursprünglichen Form erleben möchten.

      Angriffe auf das Erbrecht
    • Abhandlungen aus dem römischen Civilprozess

      I. Die Condictionen

      • 272pages
      • 10 heures de lecture

      Der unveränderte Nachdruck der Originalausgabe von 1881 bietet einen authentischen Einblick in die Gedanken und Stile der damaligen Zeit. Die Leser können sich auf eine originale Darstellung der Inhalte freuen, die historische Kontexte und kulturelle Perspektiven widerspiegelt. Diese Ausgabe ist besonders wertvoll für Interessierte an der Literatur und Geschichte des 19. Jahrhunderts, da sie die Sprache und Themen der Epoche lebendig werden lässt.

      Abhandlungen aus dem römischen Civilprozess
    • Abhandlungen aus dem römischen Civilprozess

      II. Die adjecticischen Klagen

      • 240pages
      • 9 heures de lecture

      Die Veröffentlichung von 1882 wird hier als Reprint angeboten, um das kulturelle Erbe zu bewahren. Das Antigonos Verlagshaus hat sich auf die Wiederauflage historischer Bücher spezialisiert und sorgt dafür, dass diese Werke in gutem Zustand der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

      Abhandlungen aus dem römischen Civilprozess
    • Die Condictionen

      • 280pages
      • 10 heures de lecture

      Die Wiederveröffentlichung des Originals aus dem Jahr 1881 bietet einen Einblick in die Bemühungen des Antigonos Verlags, historische Werke zu bewahren. Der Verlag legt großen Wert darauf, diese Bücher in gutem Zustand der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, um das kulturelle Erbe zu schützen.

      Die Condictionen
    • Die Veröffentlichung dieser historischen Buchreihe aus dem Jahr 1881 zielt darauf ab, wertvolle kulturelle Erbschaften zu bewahren. Das Antigonos Verlagshaus hat sich auf die Reproduktion solcher Werke spezialisiert und sorgt dafür, dass sie in einwandfreiem Zustand der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dies fördert das Verständnis und die Wertschätzung für die Geschichte und Literatur vergangener Zeiten.

      Abhandlungen aus dem römischen Civilprozess
    • Julius Baron geht in diesem Aufsatz, der anlässlich des fünfzigjährigen Doktorjubiläums von Rudolph von Jhering veröffentlicht wurde, der Frage nach, ob die »Personalität des Rechts ein den Germanen eigentümlicher oder ein der alten Welt gemeinsamer Gedanke« ist. Um sie zu beantworten, konzentriert er sich auf das römische Recht in der Zeit, als die Friedlosigkeit der Peregrinen durch Verträge beseitigt war. Dem Peregrinenrecht stellt Baron das »ius gentium« gegenüber. Dabei entwickelt Baron seine Argumentation unter Rückgriff auf die Schriften Savignys, Sells und Puchtas.

      Peregrinenrecht und Ius Gentium.
    • Die Pandekten sind eine Zusammenstellung aus Werken römischer Rechtsgelehrter, die ihren Ursprung in der Spätantike hat. Im 19. Jahrhundert wurden die Pandekten von deutschen Rechtsgelehrten systematisch ausgewertet. Es entstand ein eigene Disziplin innerhalb der Rechtswissenschaft: Die Pandektistik. Ziel war es, aus den Pandekten abstrakte Rechtsbegriffe und Rechtssätze abzuleiten. Das daraus entstandene Pandektenrecht war vor der Einführung des BGBs gemeines Recht. Das vorliegende Werk ist ein herausragendes Beispiel für die Vorgehensweise der damaligen Rechtsgelehrten. Im ersten Teil behandelt Julius Baron die allgemeinen Lehren über die Rechte im subjektiven Sinn, im zweiten Teil untersucht er das Recht des Besitzes, im dritten Teil die dinglichen Rechte, im vierten Teil die Obligationen, im fünften Teil das Familienrecht und im abschließenden sechsten Teil das Erbrecht.

      Pandekten.