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Korbinian Hartl

    Suchmaschinen, Algorithmen und Meinungsmacht
    Data Act
    • Data Act

      • 650pages
      • 23 heures de lecture

      Zum WerkDer Kommentar erläutert den Data Act (VO (EU) 2023/2854) in kompakter und praxisgerechter Weise.Der Data Act ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Datenstrategie, mit der die Europäische Kommission die Nutzung von Daten in der Wirtschaft regeln möchte. Die Weitergabe und Verwendung von Daten im Dienst von Wirtschaft, Wissenschaft und staatlichen Institutionen wird als Schlüssel zu Innovationen und Wachstum angesehen.Der Data Act bezieht sich sowohl auf personenbezogene als auch auf nicht-personenbezogene Daten, die von sogenannten "vernetzten Produkten" oder damit verbundenen Diensten erzeugt werden. Er regelt insbesondere eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten durch die Dateninhaberin und den Dateninhaber, ein Recht auf Datenweitergabe durch die Nutzerinnen und Nutzer eines Produkts und enthält detaillierte Regelungen zur fairen Ausgestaltung von Vertragsklauseln bei der Bereitstellung von Daten.Vorteile auf einen Blick kompakte Informationen für Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender erfahrene Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis hohe Aktualität ZielgruppeFür Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Syndikusanwältinnen und Syndikusanwälte, Behördenreferentinnen und Behördenreferenten, Richterinnen und Richter sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler jeglicher Disziplinen, die sich mit allen Fragen rund um Datenzugang und -nutzung befassen.

      Data Act
    • Suchmaschinen, Algorithmen und Meinungsmacht

      Eine verfassungs- und einfachrechtliche Betrachtung

      • 288pages
      • 11 heures de lecture

      Korbinian Hartl beleuchtet die Rollen von Suchmaschinen innerhalb der verfassungsrechtlichen Ordnung. Dogmatisch geht der Autor zunächst der Verortung von Suchmaschinen innerhalb der Kommunikationsgrundrechte nach, um aufbauend darauf die Frage nach dem „Ob“ einer Reaktionspflicht des Gesetzgebers auf vorhandenes Wirkpotential zu behandeln. Den Abschluss bildet die Auseinandersetzung mit Regulierungsoptionen de lege ferenda. Innerhalb der verfassungsrechtlichen Ordnung werden Suchmaschinen nicht als rein technische „Dokumentensammler“, sondern als mit eigener Wirkmacht versehene zentrale Instanzen betrachtet.

      Suchmaschinen, Algorithmen und Meinungsmacht