Der Vorsteuerabzug von Gemeinden
vor dem Hintergrund des 1. Stabilitätsgesetzes 2012
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Die finanziellen Herausforderungen der österreichischen Gemeinden nehmen zu, während die Mittel über das FAG stagnieren. Um Kosten für eigene Projekte zu minimieren, haben Gemeinden in der Vergangenheit steueroptimierende Maßnahmen ergriffen, insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer bei Immobilieninvestitionen. Unternehmen können in Österreich Vorsteuerabzüge geltend machen, was auch für Körperschaften öffentlichen Rechts durch spezifische Gesellschaftskonstruktionen möglich war. Allerdings scheint das 1. Stabilitätsgesetz 2012 diese Konstruktionen in ihrer bisherigen Form obsolet gemacht zu haben.
