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Jens Linde

    Gewahrsein im frischen Morgentau
    Das Kleinbeteiligtenprivileg des § 32a Abs. 3 Satz 2 GmbHG in der GmbH & Co. i.S.d. §§ 172a, 129a HGB
    • Das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz vom 20.04.1998 (KapAEG) hat mit § 32a Abs. 3 Satz 2 GmbHG ein Kleinbeteiligtenprivileg in das Eigenkapitalersatzrecht der GmbH eingefügt. Die §§ 32a, b GmbHG gelten danach nicht mehr für den GmbH-Gesellschafter, der mit 10 % oder weniger am Stammkapital beteiligt ist. Aufgrund der §§ 172a, 129a HGB gilt dieses Privileg auch in der GmbH & Co. Die Untersuchung zeigt die Probleme auf, die bei der Anwendung der auf die GmbH zugeschnittenen Regelung auf die GmbH & Co. entstehen und versucht, sie unter Berücksichtigung des geltenden Systems des Eigenkapitalersatzrechts einer Lösung zuzuführen.

      Das Kleinbeteiligtenprivileg des § 32a Abs. 3 Satz 2 GmbHG in der GmbH & Co. i.S.d. §§ 172a, 129a HGB
    • Was ist reines Gewahrsein? Und warum im Morgentau? Antworten gibt dir ein wahrhafter Mensch der unterschiedlichste Facetten, des Lebens, durchlebte. Jens Linde, spiritueller Mystiker, gibt aus reiner Gewissheit preis, wie und wo, das Mysterium des Lebens, entschlüsselt wird. Bist du bereit? So finden wir, mit Gewissheit, die Wahrheit des Lebens. Durchschreiten wir das Portal zum Laboratorium des hohen Geistes und erfüllen die Vollendung zum wahren Menschsein. Das “Gewahrsein im frischen Morgentau“ zeigt wie du deinen wertvollsten Schatz wieder entdeckst. Versteckt in der heiligen Stille, zwischen den Wortzeilen und den Buchstaben.

      Gewahrsein im frischen Morgentau