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Neven Josipovic

    Der rechtliche Rahmen der Elektromobilität
    Materialsammlung zum rechtlichen Rahmen der Elektromobilität
    Das Spannungsfeld Windenergieanlagen - Drehfunkfeuer
    Bewertung der möglichen Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen nach § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG unter besonderer Berücksichtigung des Ansatzes der Deutschen Flugsicherung GmbH
    Windenergie und Drehfunkfeuer
    Datenschutzrecht in der öffentlichen Forschung zum Autonomen Fahren
    • Die Anforderung des § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG stellt eine der größten Hürden für den Ausbau der Windenergie an Land dar. Die Norm untersagt die Errichtung von Bauwerken, wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können. Am häufigsten sind Windenergieanlagen im Umfeld sogenannter Drehfunkfeuer betroffen. Seit Jahren diskutieren Wissenschaft und Praxis darüber, wie die Norm zu interpretieren ist und wie sich mögliche Störungen prognostizieren und bewerten lassen. Teilweise wird die Meinung vertreten, die Wissenschaft sei sich in vielen Punkten nicht einig und die Bewertungsmethodik der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) sei vertretbar. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Methodik der DFS unter der Bedingung bestätigt, dass die ihr zugrunde liegenden Annahmen durch wissenschaftliche Gegenpositionen nicht substanziell in Frage gestellt werden. Neven Josipovic klärt, in welchen Punkten sich ein wissenschaftlicher Konsens erkennen lässt und ob die Argumentation der DFS vor dem Hintergrund noch vertretbar ist.

      Windenergie und Drehfunkfeuer
    • Eine Vielzahl an Windenergieprojekten wird aufgrund befürchteter Beeinträchtigungen von Funknavigationsanlagen der Typen VOR und DVOR nicht genehmigt. Die luftverkehrsrechtliche Hürde verschärft den bestehenden Handlungs- und Investitionsdruck in der Windenergiebranche. Es besteht die Notwendigkeit, die offenen Fragen im Spannungsfeld zwischen Flugsicherung und Windenergie zu klären. Der zentrale rechtliche Anknüpfungspunkt ist § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG, der primär dem Schutz von Flugsicherungseinrichtungen vor möglichen schädlichen Beeinfl ussungen („Störungen“) dient. Die Norm enthält ein Tatbestandsmerkmal, bei dessen Vorliegen die Errichtung eines Bauwerks verboten ist. Über die Voraussetzungen für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals bestehen verschiedene Ansichten. Mit der Arbeit wird daher die Frage beantwortet, wann das in § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG aufgeführte Tatbestandsmerkmal „… wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können“ als Voraussetzung für das Errichtungsverbot für Windenergieanlagen im Umfeld von Drehfunkfeuern erfüllt ist.

      Bewertung der möglichen Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen nach § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG unter besonderer Berücksichtigung des Ansatzes der Deutschen Flugsicherung GmbH
    • Jedes Jahr wird die Errichtung von Windenergieanlagen, die zusammen mehrere Gigawatt Leistung erbringen könnten, aufgrund vermuteter Wechselwirkungen mit Flugsicherungseinrichtungen nicht genehmigt. Insbesondere bei Funknavigationsanlagen der Varianten VOR und DVOR führt eine im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchgeführte Prognoseberechnung häufi g zu dem Ergebnis, die geplanten Windenergieanlagen könnten die Flugsicherungseinrichtungen „stören“. Das OVG Lüneburg und zuletzt auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigten das Vorgehen der Fachbehörde. Sie sprachen ihr eine Einschätzungsprärogative zu, da es unter anderem an ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen fehle. Dieser Band fasst die Ergebnisse bisheriger Flugvermessungen und operativer Untersuchungen sowie Ansätze zur elektromagnetischen Simulation zusammen und identifiziert einschlägige Erkenntnisse. Dabei geht der Autor der Frage nach, weshalb das OVG Lüneburg zu dem Schluss gekommen ist, es lägen keine einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, und prüft diese Annahme vor dem Hintergrund der dargestellten Untersuchungsergebnisse auf ihre Belastbarkeit.

      Das Spannungsfeld Windenergieanlagen - Drehfunkfeuer
    • Diese Materialsammlung zum rechtlichen Rahmen der Elektromobilität richtet sich an Interessierte, die sich einen Überblick über die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland sowie über Regelungen mit direktem Bezug zur Elektromobilität und ihrer Förderung verschaffen möchten. Teil A: Materialien zur rechtspolitischen Entwicklung – Gemeinsame Erklärung von Bundesregierung und deutscher Industrie zur Etablierung der Nationalen Plattform Elektromobilität vom Mai 2010 – Regierungsprogramm Elektromobilität vom Mai 2011 – Zwischenbericht vom 15.06.2015: Regierungsprogramm Elektromobilität – Bislang umgesetzte Maßnahmen – – Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen im Zeitraum 2011 bis 2016 – Auszug aus dem Entwurf für ein Strommarktgesetz – Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität Teil B: Vorschriftensammlung – Auszug aus der EU-Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe – Elektromobilitätsgesetz – Auszug aus dem Energiewirtschaftsgesetz – Auszug aus dem Einkommensteuergesetz – Auszug aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz – Auszug aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – Ladesäulenverordnung – Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) – Förderrichtlinie Elektromobilität

      Materialsammlung zum rechtlichen Rahmen der Elektromobilität
    • Der Absatz elektrisch angetriebener Fahrzeuge in Deutschland entwickelt sich noch nicht in dem von der Politik und den Herstellern gewünschten Umfang. Die Ursachen für die geringe Nachfrage sind vielfältig und das Käuferverhalten komplex, weshalb vom Gesetzgeber eingeführte Anreize – wie zuletzt die Kaufprämie – hinsichtlich ihres tatsächlichen Nutzens hinterfragt werden. Ausgehend von einer Darstellung der europäischen und nationalen Regelungen zur Förderung der Elektromobilität wird im vorliegenden Beitrag die absatzsteigernde Wirkung aktueller und geplanter rechtlicher Maßnahmen untersucht.

      Der rechtliche Rahmen der Elektromobilität